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Lebensmittelgesetz - Nicht mehr Transparenz , dafür mehr EU-Recht

Schweizer Bauernverband und Konsumentenschutz drangen nicht durch: Das Parlament sagt in der Schlussabstimmung Ja zum neuen Lebensmittelgesetz.

 

 

Schweizer Bauernverband und Konsumentenschutz drangen nicht durch: Das Parlament sagt in der Schlussabstimmung Ja zum neuen Lebensmittelgesetz.

In der Schlussabstimmung vom Freitag sagte der Ständerat mit 39 Stimmen zu 2 Stimmen aus der FDP und 3 Enthaltungen der Grünen  Ja zum neuen Lebensmittelgesetz. Auch im Nationalrat war das Resultat sehr klar: 140 Ja- standen 51 Nein-Stimmen und 7 Enthaltungen gegenüber. Die meisten Nein-Stimmen stammten aus der SVP (19). Es folgten die Grünen (10), SP (9), CVP (8), FDP (3) und BDP (1).

Binder, Brunner und Büchler sagten diesmal Nein

Nein sagten auch die Landwirte Max Binder (SVP, ZH), Toni Brunner (SVP, SG) und Jakob Büchler (CVP, SG), die am 3. Juni 2014  bei der Detailberatung  gegen eine schärfere Deklarationspflicht der Herkunft der Rohstoffe  bei vorverpackten Lebensmitteln  gestimmt hatten (siehe Kasten). Aber auch  SVP-Fraktionschef Adrian Amstutz und die Parteipräsidenten Christophe Darbellay (CVP, VS) und Regula Rytz (Grüne, BE) sagten Nein.

«EU-Recht gefährlich»

Der Schweizer Bauernverband, vertrete in Bern  unter anderem durch Präsident Markus Ritter (CVP, SG), hatte die Nein-Parole ausgegeben. Ritter sagt: «Das neue Lebensmittelgesetz steht nicht im Einklang mit den Zielen unserer Initiative.» Die Vorgaben für die Deklaration der Rohstoffe in verarbeiteten Produkten seien nicht gestärkt worden, kritisiert er. Und es gebe mit Artikel 45 einen verstärkten Automatismus zur Übernahme von ausländischem Recht. Ohne weiteres könne der Bundesrat EU-Recht übernehmen. «Das kann sehr gefährlich sein», sagt er. Auch die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) hatte  ein Nein empfohlen. Bei den Deklarationsvorschriften habe die Lebensmittelindustrie gewonnen. Für die Konsumenten bringe das Gesetz kaum Verbesserungen. SKS-Präsidentin Prisca Birrer-Heimo (SP, LU) stellt fest: «Das wirtschaftsfreundliche Parlament verweigert mehr Transparenz.» 

 

Chronologie zum Lebensmittelgesetz (Artikel 12 und 13)

25.5.2011: Der Bundesrat verabschiedet die Botschaft. Über die Angaben zur Herkunft der Rohstoffe in einem vorverpackten Lebensmittel soll eine Verordnung des Bundesrates entscheiden. Heute muss diese nur dann deklariert werden, wenn der Rohstoff mehr als 50% des Lebensmittels ausmacht und eine Täuschung vorliegen könnte.

20.  3. 2013: Der Nationalrat beschliesst auf Antrag von Prisca Birrer-Heimo (SP, LU), dass bei vorverpackten Lebensmitteln die Herkunft aller Rohstoffe deklariert werden müssen. Kurz zuvor war ein Skandal aufgeflogen: Europaweit wurde in Fertigprodukten Pferde- statt Rindfleisch  verwendet.

17.9.2013: Der Ständerat  will  davon nichts wissen. Er folgt dem Bundesrat.

25.11.2013: Der Nationalrat bleibt beim  Beschluss vom 20.3.2013, will aber Ausnahmen zulassen.

4.3.2013: Der Ständerat lehnt  einen Antrag von Pascale Bruderer (SP, AG) ab, der die Deklaration von Rohstoffen vorsah, die mehr als 20% des Lebensmittels ausmacht.

April 2014: Konsumenten, Industrie und Bauern einigen sich auf einen Kompromiss: Die Herkunft der charakteristischen und mengenmässig wichtigsten Rohstoffe soll deklariert werden müssen.

3.6.2014: Der Nationalrat lehnt diesen Kompromiss auf Antrag von Thomas de Courten (SVP, BL) ab. Damit schliesst er sich dem Ständerat und dem Bundesrat an. 

 

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