Menschen, Tiere und Pflanzen sollen besser vor Lichtverschmutzung geschützt werden. Dies verlangt Céline Vara (Grüne/NE) in einer Motion. Der Ständerat hat das Begehren indes auf Antrag von Daniel Fässler (Mitte/AI) vorerst zur Vorprüfung und genaueren Abklärungen an die zuständige vorberatende Kommission überwiesen.
«Die Lichtverschmutzung ist eine der häufigsten Umweltverschmutzungen und wahrscheinlich die, die am schnellsten zunimmt», schreibt Vara. Gemäss der Ständerätin nimmt sie jährlich um 6 Prozent zu und wird als eine der grössten Bedrohungen für die Biodiversität angesehen.
Mit der Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, «die Bestimmungen des Umweltschutzgesetzes, das Menschen, Tiere und Pflanzen, ihre Lebensgemeinschaften und Lebensräume gegen schädliche oder lästige Einwirkungen schützt so in einer Verordnung festzulegen, dass Menschen, Tiere und Pflanzen, ihre Lebensgemeinschaften und Lebensräume auch vor Lichtverschmutzung geschützt werden.»
Elektrisches Licht sei zwar ein Segen, werde aber in der Nacht zu einem immer grösseren Problem und führe überdies zu unnötigem Energieverbrauch, sagte Fässler. Angesichts der problematischen und ständig zunehmenden Lichtverschmutzung und der bestehenden Vollzugsschwierigkeiten verdiene es die Motion, dass sie vor ihrer Beratung im Rat in der zuständigen Kommission vorgeprüft werde, sagte Fässler.
Der Bundesrat wiederum ist der Meinung, dass die derzeitigen Bestimmungen für den Schutz der Arten und Lebensräume ausreichen. Für eine rechtsverbindliche Festlegung von Grenzwerten in einer Verordnung reichen die wissenschaftlichen Erkenntnisse über die Risiken von künstlichem Licht gemäss Bundesrat nicht aus.