/fileadmin/images/logo.svg

Artikel werden durchsucht.

Liechtenstein genehmigt neue Verordnung zur Sömmerung

Die liechten-steinische Regierung hat die überarbeitete Verordnung zur Sömmerung von Nutztieren genehmigt. So dürfen Tiere unter anderem keine Krankheiten aufweisen, wenn sie auf die Alp wollen.

lid |

 

 

Die liechten-steinische Regierung hat die überarbeitete Verordnung zur Sömmerung von Nutztieren genehmigt. So dürfen Tiere unter anderem keine Krankheiten aufweisen, wenn sie auf die Alp wollen.

Die Verordnung ist jeweils auf ein Jahr befristet, damit sie rasch den Gegebenheiten angepasst werden kann, wie das Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen des Fürstentums schreibt.

Die entsprechende Verordnung wurde für die neue Alpsaison überabeitet. So dürfen neu etwa bei einem Tier keine Krankheiten oder Anzeichen dafür vorhanden sein, damit es auf die Alp darf. Bisher war nur allgemein beschrieben worden, dass die Tier gesund und körperlich belastbar sein müssen.

    Das Wetter heute in

    Umfrage

    Sollen alle Nutztiere gesetzlichen Anspruch auf Auslauf im Freien haben?

    • Ja, wenn betrieblich möglich:
      42.86%
    • Nein:
      57.14%
    • Bin mir noch unsicher:
      0%
    • Halte keine Nutztiere:
      0%

    Teilnehmer insgesamt: 14

    Zur Aktuellen Umfrage

    Bekanntschaften

    Suchen Sie Kollegen und Kolleginnen für Freizeit und Hobbies? Oder eine Lebenspartnerin oder einen Lebenspartner?