Die liechten-steinische Regierung hat die überarbeitete Verordnung zur Sömmerung von Nutztieren genehmigt. So dürfen Tiere unter anderem keine Krankheiten aufweisen, wenn sie auf die Alp wollen.
Die Verordnung ist jeweils auf ein Jahr befristet, damit sie rasch den Gegebenheiten angepasst werden kann, wie das Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen des Fürstentums schreibt.
Die entsprechende Verordnung wurde für die neue Alpsaison überabeitet. So dürfen neu etwa bei einem Tier keine Krankheiten oder Anzeichen dafür vorhanden sein, damit es auf die Alp darf. Bisher war nur allgemein beschrieben worden, dass die Tier gesund und körperlich belastbar sein müssen.


