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Liegenschaftsbewertung: Niederlage für Bern

sda |

 

Das Bundesgericht hat eine Beschwerde gegen die Regelung des Kantons Bern zur Festsetzung der amtlichen Werte von Grundbesitz gutgeheissen. Mit dem gewählten Modell würden Hausbesitzende gegenüber anderen Teilen der Bevölkerung zu sehr privilegiert.

 

Die fragliche Bestimmung, die als Ziel für die amtlichen Werte einen Medianwert im Bereich von 70 Prozent der Verkehrswerte anstrebt, verstösst nach Ansicht der Bundesrichter gegen das Steuerharmonisierungsgesetz. Ausserdem könne die Bestimmung auch nicht bundesrechtskonform umgesetzt werden, schreibt das Bundesgericht in einer Mitteilung vom Dienstag.

 

Die Lausanner Richter halten es für unzulässig, eine deutlich unter dem Marktwert liegende amtliche Bewertung von unbeweglichem Vermögen anzustreben. Mit einer Mehrheit von 4 zu 1 Stimmen hob Bundesgericht die entsprechende Bestimmung auf.

 

Umkämpfte Regelung

 

Das Berner Kantonsparlament hatte das entsprechende Dekret 2017 verabschiedet. 2019 hiess es eine Beschwerde gegen das Dekret gut. Damals ging es aber im Kern darum, dass dem Dekret eine klare Ermächtigung durch den Gesetzgeber fehlte.

 

In der Folge verabschiedete der Grosse Rat 2020 eine entsprechende Grundlage im kantonalen Steuergesetz. Im Dekret wurde sodann wiederum der Absatz eingefügt, dass für die Festsetzung der amtlichen Werte ein Ziel-Medianwert im Bereich von 70 Prozent der Verkehrswerte anzustreben sei. Schon damals gingen der Regierungsrat und die Ratslinke davon aus, dass der vom bürgerlich dominierten Parlament gewollte Wert von 70 Prozent nicht verfassungskonform sei.

 

Frage der Fairness

 

Es sei eine Frage der Fairness und der Steuergerechtigkeit zwischen Mietern und Liegenschaftsbesitzern, den Wert auf 77 Prozent festzulegen, hiess es von linker Seite. Hausbesitzerinnen und -besitzer seien schliesslich in vielerlei Hinsicht steuerlich bevorteilt. Das Berner Kantonsparlament genehmigte das Dekret über die allgemeine Neubewertung der nichtlandwirtschaftlichen Grundstücke seinerzeit mit 96 zu 32 Stimmen bei 24 Enthaltungen.

 

Kritik an der Regelung übte unter anderen die Stadt Biel aus. Der Stadtberner Finanzvorsteher Michael Aebersold zeigte sich am Dienstag erfreut über den Entscheid des Bundesgerichts. «Ich danke», schreibt er über den Kurznachrichtendienst Twitter.

 

(Urteil 2C_418/2020 vom 21. Dezember 2021)

Kommentare (1)

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  • Hans von Than | 22.12.2021
    Das ist keine Niederlage für Bern, sondern eine rote Karte für den bürgerlich dominierten Grossen Rat, der uneinsichtig entgegen den Anträgen des Regierungsrates eine bundesrechtswidrige Besteuerung durchstieren wollte. Die demokratisch gesinnte Berner Bevölkerung begrüsst diesen Entscheid!

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