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Littering: Bundesrat will Bussen bis 300 Franken

Littering, das achtlose Liegenlassen von Abfällen, soll künftig landesweit mit bis zu 300 Franken gebüsst werden können. Der Bundesrat hat am Mittwoch die Vernehmlassung zur nötigen Änderung der Ordnungsbussenverordnung eröffnet. Littering ist für die Landwirtschaft ein grosses Problem.

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Die gesetzlichen Grundlagen für landesweite Littering-Bussen beschloss das Parlament gegen den Willen des Bundesrates. Für die Umsetzung des Anliegens schlägt die Landesregierung nun Ordnungsbussen von bis zu 300 Franken vor.

100 bis 300 Franken

Als Littering wird laut Bundesrat das Wegwerfen oder Liegenlassen von kleinen Abfallmengen bezeichnet. Mit kleinen Mengen gemeint ist weniger als 35 Liter Abfall – ein handelsüblicher Kehrichtsack. Damit die Kantone über genügend Handhabe für Ordnungsbussen an schlimmere Abfallsünder haben, schlägt der Bundesrat zwei Stufen vor.

  • Eine Busse von 100 Franken soll ausgesprochen werden, wenn nur ein einzelner Kleinabfall wie beispielsweise ein Zigarettenstummel oder eine Sandwichverpackung weggeworfen oder liegengelassen wird.
  • Eine Busse von 200 Franken soll erhoben werden, wenn zwei oder mehr Gegenstände gelittert werden. Diese Bussenhöhe gilt bis zu einem Volumen von 35 Litern. «Dies entspricht einer Menge, die üblicherweise in einen 35-Liter Abfallsack passt, ohne dass die Gegenstände mit grossem Kraftaufwand zusammengepresst werden», schreibt der Bundesrat. Das wäre beispielsweise der Fall, wenn eine Einzelperson die Überreste eines Mittagessens (Essensverpackung, Serviette, Getränkeverpackung, etc.) liegenlässt, statt diese korrekt zu entsorgen, oder sonstige Siedlungsabfälle bis zu einer Gesamtmenge von 35 Litern nicht korrekt entsorgt.
  • Sind es aber zwischen 35 und 110 Liter Abfälle – ein grosser Kehrichtsack – soll die Ordnungsbusse höchstens 300 Franken betragen. Eine Busse von 250 Franken wird dann ausgesprochen, wenn Abfälle mit einem Volumen von mehr als 35 Litern bis zu einem Volumen von maximal 60 Litern. Von 60 bis 110 Liter soll eine Busse von 300 Franken fällig werden.

Ob die Abfälle erst unterwegs angefallen sind oder beispielsweise von zu Hause mitgebracht und liegengelassen wurden, ist für die Erfüllung des Littering-Tatbestandes nicht relevant. Diese Art Sanktion erlaube es den Kantonen, den administrativen Aufwand klein zu halten, schreibt der Bundesrat. Wird die Menge von 110 Litern überschritten, ist ein ordentliches Strafverfahren zu eröffnen und die maximale Bussenhöhe kann bis zu 20’000 Franken betragen

Derzeit Flickenteppich

Bis zum 16. Oktober können sich Interessierte zum Bussenregime äussern. Heute verfügen in der Schweiz 18 Kantone über eine eigene Littering-Busse. In 6 Kantonen ist die Einführung einer Busse den Gemeinden überlassen. «In einem Kanton wurde bisher keine Littering-Busse eingeführt und in einem einzigen Kanton bestehen Littering-Tatbestände sowohl auf kantonaler als auch auf kommunaler Ebene», heisst es im Bericht des Bundesrats.

Der Bund erwartet mit der Verordnung ein Rückgang der Kosten für die öffentliche Hand und den öffentlichen Verkehr sowie der Kosten für Private wie Landwirte. «Es sind erfahrungsgemäss Privatpersonen, die littern oder Siedlungsabfälle widerrechtlich entsorgen», heisst es weiter. Das fragmentierte Regelwerk werde durch die Einführung einer nationalen Busse abgelöst. «Ein vereinfachter Vollzug ist für die Polizei sowie die weiteren kompetenten Organe zu erwarten, wenn der Flickenteppich unterschiedlicher Regulierungen aufgehoben wird», schreibt der Bundesrat im Bericht.

Littering

Littering generiert hohe Kosten. Die Reinigungskosten belaufen sich landesweit auf gegen 200 Millionen Franken pro Jahr. Davon werden 150 Millionen von den Gemeinden und 50 Millionen von den Transportunternehmen des öffentlichen Verkehrs übernommen. Das hat das Bundesamt für Umwelt ermittelt. 

In den Gemeinden werden mehr als 50 % der Littering-Kosten (73 Mio. Fr.) durch Esswaren- und Getränkeverpackungen sowie durch weitere Gegenstände der fliegenden Verpflegung (Servietten, Plastikbesteck etc.) verursacht. Einen weiteren grossen Kostenanteil tragen die der Zigaretten mit 36 % (59 Mio. Fr.). 

Zudem erwartet die Regierung einen Rückgang der Verschmutzung. «Mit der Vereinheitlichung und damit einhergehenden Vereinfachung des Vollzugs kann somit ein allfälliger Rückgang des Litterings und grösserer Mengen widerrechtlich entsorgter Siedlungsabfälle erwartet werden», schreibt sie.

Gefahr für Tiere und Kosten

Das achtlose Wegwerfen von Abfällen führt in der Landwirtschaft zu Problemen. Einerseits müssen die Landwirtinnen und Landwirte viel Zeit für das Reinigen von Wiesen, Weiden und Äckern aufwenden. Das Einsammeln von Abfällen ist somit ein Zeit- und entsprechend auch ein Kostenfaktor. Andererseits verschmutzen kleine Plastikteile oder Zigarettenstummel die Böden. Harte und starre Fremdkörper können zudem landwirtschaftliche Maschinen beschädigen – deren Reparaturen verursachen ebenfalls hohe Kosten.

Gravierend wird es aber, wenn Abfälle, die auf Futterflächen liegen, in die Futterkette gelangen. Die Bauern erkennen die Abfälle im hohen Gras oft nicht. Beim Mähen werden Plastik oder Metall zerkleinert – diese kleinen Teile gelangen dann in konserviertes Futter wie Heu oder Silage. Und genau dann wird es kritisch.

Spitze Fremdstoffe in Form von Splittern können bei Kühen schwere innere Verletzungen und Entzündungen verursachen. Das kann für die Tiere lebensgefährlich sein. In der Folge fressen sie nicht mehr und magern ab – im Extremfall sterben sie. In gewissen Fällen kann eine Operation den Tod verhindern. Diese Eingriffe kosten jedoch mehrere Hundert Franken und müssen oft von den Bauernfamilien selbst bezahlt werden.

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