Im Kanton Bern sammeln der kantonale Bauernverband Lobag, Grüne und BDP erstmals gemeinsam Unterschriften. Ihre Kulturland-Initiative haben sie am Dienstag den Medien vorgestellt.
Das Begehren geht weniger weit als die Initiative, die 2012 im Kanton Zürich gutgeheissen wurde und nun Umsetzungsprobleme bereitet. Das Berner Begehren zielt ebenfalls auf den Schutz von landwirtschaftlich nutzbarem Kulturland, lässt aber den Behörden recht viel Spielraum bei der Umsetzung.
Keine «Verhinderungsinitiative»
Der Kanton solle die Kriterien für die Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Nutzflächen bestimmen und für einen «angemessenen Ausgleich» sorgen, heisst es im Initiativtext. Für die Bauernorganisation Lobag, die Grünen und die BDP macht dieser Passus deutlich, dass sie keine «Verhinderungsinitiative» propagieren.
«Bewusst geben wir dem Kanton den Spielraum, Kriterien und Ausgleichmechanismen festzulegen, damit weiterhin Kulturland für Bauprojekte beansprucht werden kann», betonte der bernische BDP-Präsident Heinz Siegenthaler. «Dies muss aber gezielter passieren als bis anhin.» Die Bauern erhoffen sich einen besseren Schutz ihrer wichtigsten Ressource, des Bodens. Die Grünen hoffen, dass das Begehren die Zersiedelung bremst.
Und alle drei Partner sehen die Initiative als Druckmittel: Schliesslich steht auch im Kanton Bern die Umsetzung des neuen Raumplanungsgesetzes bevor. Dafür wird der Richtplan angepasst, und das Baugesetz muss revidiert werden. Die Initianten haben nun ein halbes Jahr Zeit, um die nötigen 15'000 Unterschriften zu sammeln.
Pläne auf Bundesebene
Eine Kulturland-Initiative plant auch der Schweizerische Bauernverband. Er möchte dem Bund den Auftrag geben, das Kulturland besser zu schützen und die Selbstversorgung mit inländischen Lebensmitteln zu stärken. Letzteres Anliegen wird auch in einer Agrarinitiative aufgenommen, das SVP-Politiker rund um den Berner Nationalrat Rudolf Joder angekündigt haben.
Der Initiativtext
Die Initiative zum Schutz des Kulturlandes bezweckt, die Ausdehnung der Siedlungsflächen wirksam zu verlangsamen. Damit wird sichergestellt, dass genügend Boden für die Nahrungsmittelproduktion und für die Massnahmen zum Erhalt einer vielfältigen Tier- und Pflanzenwelt zur Verfügung steht. Zudem sind Landverluste durch Verwaldung und Verbuschung zu unterbinden. Jede Fläche soll in Zukunft optimal genutzt werden: «Das Richtige am richtigen Ort tun», heisst das Motto. In anderen Worten: Die Entwicklung des Kantons Bern soll nicht verhindert, jedoch wirkungsvoll gelenkt werden.
Dazu wird die Verfassung des Kantons wie folgt angepasst: Art. 33 1 Unverändert.
2 Unverändert.
3 Der Kanton sorgt für die Erhaltung von genügend landwirtschaftlich nutzbarem Kulturland, insbesondere mit dem quantitativen und qualitativen Schutz der landwirtschaftlichen Nutzflächen. Er schützt so wertvollen Boden nachhaltig als Ressource. Der Kanton bestimmt die Kriterien für die zulässige Inanspruchnahme von landwirtschaftlichen Nutzflächen und sorgt für angemessenen Ausgleich.


