Die Stimmberechtigten im Kanton Luzern sprachen sich Ende November 2020 in einem pragmatischen Gegenvorschlag dafür aus, Ackerland besser zu schützen. In einer neuen Karte zeigt der Kanton auf, welche Gebiete sich für die Neuschaffung von Fruchtfolgeflächen durch Bodenverbesserung eignen.
Die Stimmberechtigten folgten am 29. November 2020 dem Regierungs- und Kantonsrat und hiessen einen Gegenvorschlag zur Gesetzesinitiative «Luzerner Kulturlandschaft» gut, und zwar mit 56’631 zu 55’712 Stimmen. Dies entspricht einem Ja-Stimmenanteil von 50,4 Prozent. Die Gesetzesinitiative selber lehnten sie mit 78’423 zu 37’579 Stimmen ab.
Bodenschutz weniger stark gewichtet
Abgelehnt wurde auch eine Verfassungsinitiative mit demselben Namen, und zwar mit 78’197 zu 37’246 Stimmen. Die Stimmbeteiligung betrug knapp 45 Prozent, wie die Staatskanzlei mitteilte.
Mit diesem Entscheid sprachen sich die Stimmberechtigten für einen besseren Schutz der Landschaft aus. Allerdings wird der Schutz des Bodens weniger stark gewichtet, als von den Initianten gewünscht, der raumplanerische Spielraum bleibt damit grösser.
Baugesetz regelt Beanspruchung
Der Bund macht den Kantonen im Sachplan Fruchtfolgeflächen Vorgaben, welcher Mindestumfang an Fruchtfolgeflächen dauerhaft zu erhalten ist. Für den Kanton Luzern gilt ein Kontingent von 27'500 Hektaren, die es langfristig zu sichern gilt. Wie der Kanton am Donnerstag in einer Mitteilung schreibt, wird durch die Annahme des Gegenvorschlags der Schutz der Fruchtfolgeflächen im Planungs- und Baugesetz (PBG) gestärkt. «Neu gibt das PBG vor, unter welchen Voraussetzungen Fruchtfolgeflächen beansprucht werden dürfen», heisst es weiter.
Der Verbrauch von Fruchtfolgeflächen soll bei Einzonungen sowie der Erstellung von Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzone minimiert werden. Ist das Bebauen unvermeidlich, muss die Fläche durch Rückzonungen oder durch Bodenverbesserungen kompensiert werden. Gebiete, welche sich potenziell für eine Bodenverbesserung zur Kompensation von Fruchtfolgeflächen eignen, sind nun in der neuen Karte «Eignungsgebiete für Bodenverbesserungen» im kantonalen Geoportal ersichtlich.
91 Gebiete
Der Kanton Luzern stelle damit Grundlagen bereit, um die Kompensation von Fruchtfolgeflächen zu vereinfachen, heisst es in der Mitteilung weiter. Die Dienststelle Umwelt und Energie (uwe) hat unter Mitwirkung weiterer Dienststellen 91 potenzielle Eignungsgebiete im Kanton Luzern ermittelt.
Diese erfüllen die Voraussetzungen für Bodenverbesserungen zur Kompensation von Fruchtfolgeflächen. Zudem ist das Konfliktpotenzial gemäss Kanton mit anderen Interessen – etwa solche der Landwirtschaft, des Natur-, Landschafts-, Gewässer- und Bodenschutzes sowie der Archäologie – minimal. Die durchschnittliche Fläche eines Eignungsgebiets liegt bei rund 16 ha. Die Gesamtfläche der 91 Gebiete beträgt knapp 1’450 ha. 19 Eignungsgebiete mit einer Fläche von 210 ha sind bereits bodenkundlich kartiert.
Vor allem im Norden des Kantons
Aufgrund der landwirtschaftlichen Klimaeignung und dem Relief liegen die meisten Eignungsgebiete im nördlichen Teil des Kantons Luzern. «Zu einem grossen Teil handelt es sich bei den für Aufwertungen geeigneten Böden um drainierte organische Böden (ehemalige Riedflächen und Moore), welche heute landwirtschaftlich intensiv genutzt werden», heisst es im Erläuterungsbericht.
Durch den Kontakt mit Sauerstoff zersetzen sich die organischen Bestandteile und der Boden verliert so an Mächtigkeit. Diese Böden liegen vor allem im eher flachen Bereich von heute verlandeten Seen und Flüssen, insbesondere im Rottal, entlang der Suhre und südöstlich des Sempachersees. Südlich der Linie Wolhusen – Luzern konnten nur vereinzelt potentielle Eignungsgebiete ermittelt werden.
-> Hier gehts zum Geoportal
-> Hier gibt mehr zu den Fruchtfolgeflächen im Kanton Luzern
-> Erläuterungsbericht «Eignungsgebiete für grossflächige Bodenverbesserungen zur Kompensation von Fruchtfolgeflächen»