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Luchs darf abgeschossen werden

 

Das Jagdinspektorat des Kantons Bern hat eine Bewilligung für den Abschuss eines Luchses im Berner Oberland erteilt. Der Luchs hat in den letzten 12 Monaten mehr als 15 Nutztiere getötet. 

 

Die betroffenen Nutztierhalter hätte sämtliche verschiedenen Massnahmen ergriffen, um die Risse zu vermeiden, heisst es in einer Mitteilung des Kantons Bern.

 

Aufgrund des ungewöhnlichen Rissmusters, Bildern von Fotofallen sowie einem Sender konnten die Vorfälle eindeutig diesem Luchs zugeordnet werden. Der Abschuss darf nur durch die kantonalen Wildhüter ausgeführt werden. Die Abschussbewilligung gilt nur für die Gemeinden Wilderswil, Saxeten, Därligen, Leissigen, Krattigen, Aeschi bei Spiez, Reichenbach im Kandertal (exklusive Perimeter eidgenössisches Jagdbanngebiet Kiental) oder Frutigen.

 

Die Abschussverfügung ist vom 20. Mai 2022 bis am 19. Juli 2022 befristet.

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