Der Kanton Luzern senkt auf nächstes Jahr die Gewerbegrenze für Bergbauern-Betriebe von 0,8 auf 0,6 SAK. Rund 134 weitere Betriebe oder gegen 10 Prozent der Bergbauernhöfe erden die Gewerbegrenze erreichen.
Der Luzerner Kantonsrat passte das Landwirtschaftsgesetz am Montag nach zweiter Lesung mit 109 zu 7 Stimmen klar an, wie die Nachrichtenagentur SDA berichtet. Der Kanton passt die Regeln an, weil der Bund die Standardarbeitskraft (SAK) dem technischen Fortschritt angepasst hat, die Bergbauern von der Technik aber weniger stark profitieren.
Im Kanton Luzern lag die kantonale Gewerbegrenze bisher bei 1,0 Standardarbeitskraft (SAK) für Bauernhöfe in der Talzone und bei 0,8 in der Berg- und Hügelzone. Mit der Senkung wird auf neue Bundesvorgaben reagiert. Der Bundesrat hatte die Standardarbeitskraft, eine Einheit zur Berechnung der Betriebsgrösse, dem technischen Fortschritt angepasst.
Von den 1532 Landwirtschaftsbetrieben in der Bergzone erfüllen 1131 oder knapp drei Viertel die 0,8 SAK und gelten damit als Gewerbebetrieb. Mit der Herabsenkung der SAK im Berggebiet 0,2 Einheiten auf 0,6 SAK werden 134 weitere Betriebe oder gegen 10 Prozent der Bergbauernhöfe die Gewerbegrenze erreichen, schreibt die Nachrichtenagentur SDA. Knapp 270 Betriebe oder 17 Prozent bleiben weiterhin darunter.
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