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Luzern senkt SAK für Bergbauern

Der Kanton Luzern senkt auf nächstes Jahr die Gewerbegrenze für Bergbauern-Betriebe von 0,8 auf 0,6 SAK. Rund 134 weitere Betriebe oder gegen 10 Prozent der Bergbauernhöfe erden die Gewerbegrenze erreichen.

 

 

Der Kanton Luzern senkt auf nächstes Jahr die Gewerbegrenze für Bergbauern-Betriebe von 0,8 auf 0,6 SAK. Rund 134 weitere Betriebe oder gegen 10 Prozent der Bergbauernhöfe erden die Gewerbegrenze erreichen.

Der Luzerner Kantonsrat passte das Landwirtschaftsgesetz am Montag nach zweiter Lesung mit 109 zu 7 Stimmen klar an, wie die Nachrichtenagentur SDA berichtet. Der Kanton passt die Regeln an, weil der Bund die Standardarbeitskraft (SAK) dem technischen Fortschritt angepasst hat, die Bergbauern von der Technik aber weniger stark profitieren. 

Im Kanton Luzern lag die kantonale Gewerbegrenze bisher bei 1,0 Standardarbeitskraft (SAK) für Bauernhöfe in der Talzone und bei 0,8 in der Berg- und Hügelzone. Mit der Senkung wird auf neue Bundesvorgaben reagiert. Der Bundesrat hatte die Standardarbeitskraft, eine Einheit zur Berechnung der Betriebsgrösse, dem technischen Fortschritt angepasst.

Von den 1532 Landwirtschaftsbetrieben in der Bergzone erfüllen 1131 oder knapp drei Viertel die 0,8 SAK und gelten damit als Gewerbebetrieb. Mit der Herabsenkung der SAK im Berggebiet 0,2 Einheiten auf 0,6 SAK werden 134 weitere Betriebe oder gegen 10 Prozent der Bergbauernhöfe die Gewerbegrenze erreichen, schreibt die Nachrichtenagentur SDA. Knapp 270 Betriebe oder 17 Prozent bleiben weiterhin darunter.

Kommentare (1)

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  • Hermann Krummenacher | 25.02.2021
    Dass die SAK für die Berggebiete von 0,8 auf 0.6 gesenkt wird ist ein Schritt in die richtige Richtung. Jetzt gilt es die Berechnung an sich zu verbessern. Man weiss dass die SAK-Berechnung dazu gemacht wurde, um die mittleren und kleinen Betriebe zu diskriminieren, im Glauben dass die dann aufgeben, damit die industriellen Betriebe noch grösser werden. Dazu ist dieses SAK-Berechnung sehr naturfeindlich. Beispiel: die Arbeit für die Moorpflege wird für die SAK-Berechnung nicht berücksichtigt.

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