Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der hohen Temperaturen sind die Wasserstände der Gewässer im Kanton Luzern ausserordentlich tief. Bewilligungen für die Bewässerung werden an jenen Gewässern widerrufen, deren Pegelstände unter ein kritisches Mass gesunken sind.
Wasserentnahmen aus Gewässern, zum Beispiel für die landwirtschaftliche Bewässerung, sind bewilligungspflichtig. «Seit letzter Woche sind Wasserentnahmen nur noch aus Bächen und Seen möglich, wo es die Wasserstände zulassen», schreibt der Kanton in einer Mitteilung. Dies ist am Vierwaldstättersee, an der Reuss und am Sempachersee der Fall.
Der Kanton hat für Betriebe, die auf Bewässerung angewiesen sind, keine guten Nachrichten. «Je nach Entwicklung der Wetterlage in den nächsten Tagen müssen erteilte Entnahmebewilligungen für alle weiteren Gewässer, die einen zu tiefen Wasserstand aufweisen, widerrufen werden», heisst es in der Mitteilung. Die Dienststelle Umwelt und Energie wird die Betroffenen schriftlich informieren.
Der Bezug von Wasser für die Bewässerung über die örtliche Wasserversorgung sei mit den zuständigen Organen «unbedingt» vorgängig abzusprechen. Die Zuständigkeit liegt im Kanton Luzern bei der örtlichen Wasserversorgung, beziehungsweise bei der Gemeinde. Generell sei ein haushälterischer Umgang mit dem Wasser angesichts der aktuellen Trockenheit angezeigt, so der Kanton weiter.
Die tiefen Pegelstände und das zu warme Wasser sind für alle Wasserlebewesen eine ernsthafte Bedrohung, insbesondere für die Fische. «Lokale Gewitter vermögen die Situation nicht zu entschärfen», schreibt der Kanton. Die kantonale Fischereiaufsicht der Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) hat deshalb in dieser Woche mit Notabfischungen in vielen Gebieten des Kantons Luzern begonnen, so im Entlebuch, im Napfgebiet und in der Agglomeration Luzern. -> Mehr zum Thema Wasserentnahmen im Kanton Luzern gibt es hier