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Maiswurzelbohrer: Neues Testkonzept

Nachdem im Kanton Tessin die ersten Maiswurzelbohrer gefangen wurden, werden in dieser Woche die Maiswurzelbohrerfallen im Kanton Luzern aufgestellt. Laut dem Infoletter Pflanzenschutz des BBZN Hohenrain LU lässt die Bekämpfungsrichtlinie neu ein Pilotprojekt im Kanton Luzern zu.

 

 

Nachdem im Kanton Tessin die ersten Maiswurzelbohrer gefangen wurden, werden in dieser Woche die Maiswurzelbohrerfallen im Kanton Luzern aufgestellt. Laut dem Infoletter Pflanzenschutz des BBZN Hohenrain LU lässt die Bekämpfungsrichtlinie neu ein Pilotprojekt im Kanton Luzern zu.

Im Kanton Luzern gibt es zahlreiche Betriebe, welche nur Mais und Kunstwiese oder Mais, wenig Getreide und Kunstwiese in der Fruchtfolge anbauen. Die bisherigen Massnahmen verursachten diesen Betrieben Zusatzkosten von über einer Mio. Franken. Wegen des steigenden Einwanderungsdruckes von Norden und Süden sind die Verhältnismässigkeit und die Planbarkeit nicht mehr gegeben.

Der Maiswurzelbohrer kann sich bei einer Fruchtfolge Mais-Mais-Kunstwiese-Kunstwiese  nicht schädlich ausbreiten. Unter folgenden Voraussetzungen und Massnahmen wird im Kanton Luzern in den nächsten sechs Jahren ein Pilotprojekt gestartet: Das Fallennetz zur Überwachung wird ausgebaut und verdichtet.  Es werden Vorkehrungen getroffen, um die Population tief und unschädlich zu halten. 

Sobald ein Maiswurzelbohrer gefangen wird, darf im ganzen Kantonsgebiet maximal zwei Jahre Mais auf der gleichen Parzelle angebaut werden, gefolgt von einer Maisanbaupause von mindestens zwei  Jahren. Dies gilt für alle Betriebe  unabhängig von der Fruchtfolgevariante  (Anbaupause oder maximale Kulturenanteile, mehr oder weniger als 3ha offene Ackerfläche, Bio).

Die Planbarkeit und die Verhältnismässigkeit sind gegeben. Massnahmen im Grenzgebiet zu Nachbarkantonen sind in Bearbeitung.  Mit dem Pilotprojekt sollen epidemiologische Erkenntnisse gewonnen werden. 

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