Da der Fahrer jedoch nicht über die erforderliche Genehmigung für den grenzüberschreitenden Transport verfügte, kontaktierten die Grenzbeamten das zuständige Bundesamt für Umwelt (Bafu), wie es in einem Communiqué des Bundesamtes für Zoll- und Grenzschutz (BAZG) heisst.
Das Bafu habe daraufhin die die BAZG-Beschäftigten angewiesen, die Ladung auf Schweizer Boden zurückzubringen.


