Der seit Anfang 2017 geltende verstärkte Markenschutz von «Swiss Made»-Produkten erfüllt einem Bericht zufolge seinen Zweck. Die Studienautoren empfehlen aber eine verstärkte Durchsetzung des Markenschutzes im Ausland. Die Verwaltung soll nun konkrete Massnahmen prüfen.
Seit vier Jahren gelten gesetzliche Regeln für Erzeugnisse und Dienstleistungen, welche die Produzenten beispielsweise mit einem Schweizerkreuz oder «Swiss Made» bewerben wollen. Diese Regeln sollen die Marke «Schweiz» besser vor Trittbrettfahrern schützen und in der Schweiz produzierenden Unternehmen einen wichtigen Wettbewerbsvorteil langfristig sichern.
1,4 Milliarden Franken
Die Marke «Schweiz» sei angemessen geschützt, heisst es nun im Bericht des Bundesrats zur Evaluation der «Swissness»-Gesetzgebung, Er hat ihn am Freitag verabschiedet. Grundlage für die Aussage sind verschiedene Studien. Diese bestätigen den Mehrwert des verstärkten Markenschutzes und einen Rückgang von Missbräuchen – insbesondere im Inland.
Konkret bringt die «Swissness»-Gesetzgebung der Schweizer Volkswirtschaft jährlich rund 1,4 Milliarden Franken ein. Die Studienautoren sprechen von einer «moderat positiven Wirkung». Die Unternehmen aus sämtlichen Branchen berichten gemäss den Studien überdies von sinkenden «Swissness»-Missbräuchen im Inland, unter anderem dank höherer Sensibilisierung.
Bauernverband zufrieden
Der Schweizer Bauernverband begrüsst, dass die Regeln zur Auszeichnung der Schweizer Herkunft beibehalten werden sollen. Spezifische Swissness-Regelung bei den Lebensmitteln, welche die Herkunft der Rohstoffe berücksichtigen, sind richtig. Umfragen zeigen, dass Konsumenten bei Lebensmitteln erwarten, dass Schweiz drin ist, wenn Schweiz draufsteht.
Glaubwürdige Vorgaben an die Swissness sind weiter wichtig, um den Wert der Herkunft Schweiz zu erhalten. Für die Schweizer Landwirtschaft sind sie zudem essenziell. Nur so können die einheimischen Bauernfamilien auch an der Wertschöpfung verarbeiteter Lebensmittel teilhaben.
Ausland unter die Lupe nehmen
Im Einklang mit den Studienautoren ortet der Bundesrat aber Handlungspotenzial bei der Durchsetzung des Markenschutzes im Ausland. Die Massnahmen zur Missbrauchsbekämpfung seien im Ausland nicht anwendbar. Die Studienautoren empfehlen deshalb den Ausbau des Netzes bilateraler Verträge.
Der Bundesrat sieht zwar «keinen grundsätzlichen Revisionsbedarf». Dort, wo die Evaluation Verbesserungspotenzial entdeckt hat, sollen das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) und das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) konkrete Massnahmen prüfen. So sollen beispielsweise bei den Ausnahmen im Lebensmittelbereich Anpassungen auf Verordnungsstufe vorgenommen und die Zusammenarbeit mit den betroffenen Kreisen intensiviert werden.