Keine der Genehmigungen umfasst den Anbau der Maissorte in der EU, wie die zuständige Kommission in einer Medienmitteilung informiert. Ausserdem würden alle Produkte, die daraus hergestellt würden, den strengen Regeln der EU unterliegen, und zwar hinsichtlich der Kennzeichnung wie auch der Rückverfolgbarkeit.
Gültig für 10 Jahre
Zuvor hatte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) eine positive wissenschaftliche Bewertung abgegeben, in der sie zu dem Schluss kam, dass die Sorten genauso sicher sind wie konventionelle Maissorten, heisst es in der Mitteilung weiter.
Da die Mitgliedstaaten weder im zuständigen Ausschuss noch im Berufungsausschuss eine Mehrheit für oder gegen die Zulassung erreicht haben, musste die Europäische Kommission über die Zulassungen entscheiden. Sie gelten für 10 Jahre.
Strenge Zulassungsverfahren
Die EU importiert erhebliche Mengen von GV-Futtermitteln, jedoch nur wenige GV-Lebensmittel. Nicht nur für den GVO-Anbau, sondern auch für das Inverkehrbringen von GVO und die Verwendung daraus gewonnener Produkte in der Lebens- und Futtermittelkette ist eine EU-Zulassung erforderlich.
Diese Zulassung wird nur unter der Voraussetzung erteilt, dass im Rahmen einer gründlichen Bewertung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit in Zusammenarbeit mit den wissenschaftlichen Stellen der Mitgliedstaaten nachgewiesen wird, dass kein Risiko für die Gesundheit von Mensch und Tier und für die Umwelt besteht.
-> Hier können Sie sich über das Zulassungsverfahren informieren (auf Englisch).