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Konsumenten werden am Black Friday getäuscht

Die vermeintlichen Schnäppchen bei der Rabattaktion Black Friday führen häufig in die Irre. In bestimmten Fällen kann ein Kauf am Schnäppchentag zwar ein guter Deal sein, doch oft wird weniger gespart als erhofft.

awp |

«Ein Einkauf am Black Friday kann sich lohnen, muss es aber nicht: Einige Produkte sind tatsächlich günstiger als üblich, andere nicht, auch wenn sie mit grossen Rabatten beworben werden», sagte André Bähler, Leiter Politik und Wirtschaft bei der Stiftung für Konsumentenschutz am Mittwoch zur Nachrichtenagentur AWP.

«Pseudorabatte»

Bei schnelllebigen Produkten wie beispielsweise Fernsehern oder Smartphones mit regelmässigen Neuerscheinungen sind Rabatte an Black Friday & Co. laut Konsumentenschutz meist «Pseudorabatte». Das Gegenteil gelte bei knappem Produkteangebot, wie z.B. für Computerkomponenten oder Spielkonsolen. Hier könnten die Konsumentinnen und Konsumenten mit einem sofortigen Kauf bei Lancierung eines Produktes unter Umständen einen Preisvorteil erzielen.

«Konsumenten sollten aber einen kühlen Kopf bewahren und die Preise mehrerer Anbieter vergleichen», sagte Bähler. So werde schnell klar, ob ein Black-Friday-Angebot tatsächlich preiswert ist. «Konsumenten sollten sich nicht von Countdowns, limitierten Angeboten und anderen Marketing-Tricks unter Druck setzen lassen», sagte er weiter.

Schwierig ist der Vergleich auch deshalb, weil inzwischen bei vielen Online-Händlern eine permanente Preisdynamik herrscht. Preise wechseln also oft mehrmals pro Woche oder gar pro Tag. Grosse Preisnachlässe sind laut Konsumentenschutz dadurch nur schwer erkennbar.

In der EU viele Fälle von Täuschung

Dass am Black Friday auch getrickst wird, das zeigte 2022 eine Auswertung der EU-Kommission. Gemäss dieser verstiessen im vergangenen Jahr 43 Prozent der überprüften Online-Websites bei ihren Preisangaben gegen EU-Recht. Nach EU-Recht müssen Geschäfte und Online-Marktplätze bei der Ankündigung von Preisnachlässen nämlich den niedrigsten Preis der vergangenen 30 Tage für das Produkt angeben. Das war jedoch oft nicht der Fall.

Auch in der Schweiz gab es in der Vergangenheit schon ähnliche Fälle. So musste 2022 ein Möbelhändler wegen falscher Rabatte vor Gericht antraben. Das Unternehmen hatte Aktionen mit durchgestrichenen Preisen präsentiert, welche deutlich über den tatsächlichen Preisen lagen, die Artikel wurden zuvor allerdings gar nie zu den durchgestrichenen Preisen angeboten.

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