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Migros stimmt Verkleinerung der Verwaltung zu

Die Delegiertenversammlung des Migros-Genossenschafts-Bundes (MGB) hat der Verkleinerung der Verwaltung doch noch zugestimmt. Vor zwei Monaten war ein entsprechender Antrag an einer ausserordentlichen Delegiertenversammlung noch abgelehnt worden.

sda/blu |

Die notwendige Zweidrittelsmehrheit sei nicht erreicht worden, hiess es damals. Im zweiten Anlauf entschied der MGB nun deutlich, die Zahl der Mitglieder der Verwaltung, quasi der Migros-Verwaltungsrat, von bisher 23 auf neu 13 Personen zu reduzieren, wie die Migros am Samstag mitteilte.

Neben der Präsidentin der Verwaltung und zwei Vertretungen der Mitarbeitenden wird sich das Gremium künftig aus fünf externen Mitgliedern sowie fünf Mitgliedern der regionalen Genossenschaften zusammensetzen. Der Präsident der MGB-Generaldirektion nimmt mit beratender Stimme an den Sitzungen teil, schreibt die Migros. 

Jede regionale Genossenschaft hat in Zukunft entweder eine Vertretung in der Verwaltung des Migros-Genossenschafts-Bundes (MGB) oder im Verwaltungsrat der künftigen Migros Supermarkt AG. Ursula Nold, Präsidentin der Verwaltung MGB, sagt dazu: «Die Verkleinerung der Verwaltung des MGB widerspiegelt die klare Vision, dass ein fokussiertes Gremium effektiver zur zukünftigen Weiterentwicklung der Migros-Gruppe beitragen kann».  

Ebenso deutlich hätten die rund 100 Anwesenden den Grundlagen zur Gründung der neuen Migros Supermarkt AG zugestimmt. Damit soll das Supermarkt-Geschäft, das zuvor von den einzelnen Regionalgenossenschaften geführt wurde, in der sogenannten Supermarkt AG unter dem Dach des MGB zentralisiert werden. Zum designierten CEO der neuen Migros Supermarkt AG wurde bekanntlich Peter Diethelm gewählt, der bisher die Migros-Genossenschaft Ostschweiz führte.

Im Frühling hatte die Migros-Führung einen tiefgreifenden Wechsel in ihrer Organisation angekündigt. Mit der Verkleinerung und einer neuen Zusammensetzung will die Migros laut eigenen Angaben schlanker und effizienter werden.

Neu Rentenalter 65

Die MGB-Delegierten haben ausserdem beschlossen – vorbehältlich des weiteren Gremienlaufs – im Gleichschritt mit der Rentenreform AHV 21 das Pensionierungsalter schrittweise auf das neue Referenzalter von 65 Jahren anzuheben. Heute gilt für alle bei der Migros-Pensionskasse versicherten Mitarbeitenden das Pensionierungsalter von 64 Jahren. Durch diese Anpassung entfällt ab 2028 die bisherige Überbrückung durch eine Migros-AHV-Ersatzrente und alle pensionierten Mitarbeitenden erhalten ab Erreichen des gesetzlichen Referenzalters direkt eine AHV-Rente.

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