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Teure Futtermittel: Bund senkt Einfuhrzölle

sda/blu |

 

Wegen des Krieges in der Ukraine steigen die Preise für Futtermittel massiv. Der Bund senkt deswegen die Einfuhrzölle für diese Produkte.

 

Mit der ausserordentlichen Grenzschutzreduktion reagiert der Bund auf die massiven Preiserhöhungen an verschiedenen internationalen Rohstoffmärkten, wie das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) am Dienstag in einer Mitteilung schrieb.

 

Mit jährlichen Exportmengen von 30 Millionen Tonnen Mais und 20 Millionen Tonnen Weizen wirkten sich die in der Ukraine derzeit blockierten oder zerstörten Waren deutlich auf die globale Versorgung mit Futtermitteln aus.

 

Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) habe deshalb den Grenzschutz für verschiedene Futtergetreide angepasst. Für Weichweizen, Roggen, Gerste, Triticale, Mais und Maiskolbenschrot sinken demnach die Einfuhrzölle um je 3 Franken je 100 kg, Bei Hafer sinke der Grenzschutz um 1 Franken je 100 kg auf null.

 

Für eiweissreiche Futtermittel wie Sojaschrot oder pflanzliche Futteröle werde seit längerem keine Grenzabgaben erhoben, weil deren Importpreise die inländischen Zielpreise übersteigen, so das BLW.

 

Die angepassten Einfuhrzölle treten am 15. März 2022 in Kraft.

 

Schwellenpreissystem

 

Die Zölle beim Futtergetreide berechnen sich nach einem Schwellenpreissystem. Dieser Schwellenpreis entspricht dem angestrebten Importpreis, bestehend aus dem Preis franko Schweizergrenze plus Zoll und Garantiefondsbeiträgen. Der Bundesrat bestimmt zudem, wie der Preis franko Schweizergrenze ermittelt wird. Danach kommt das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung zum Zug: Es legt die Importrichtwerte für alle Produkte fest. Die Importrichtwerte haben dieselbe Funktion wie die Schwellenpreise.

 

Die Zollansätze werden monatlich anhand von Preismeldungen und unter Berücksichtigung von Börsennotierungen überprüft. Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) definiert dann den eigentlichen Zollansatz so, dass der Importpreis innerhalb der vom WBF festgelegten Bandbreite liegt (plus/minus drei Franken pro 100 kg). Das BLW veröffentlicht die aktuellen Ansätze auf seiner Webseite.

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