Maschinen statt Menschen. Als Ende der fünfziger Jahre die Arbeitskräfte fehlten oder zu teuer wurden, ersetzten die Bauern sie durch Maschinen.
Der Agrarjournalist Dr. Erich Geiersberger erkannte bald, dass die landwirtschaftlichen Betriebe den Wettlauf mit der technischen Entwicklung nicht gewinnen können. Er wusste, dass ihnen dazu die notwendigen finanziellen Mittel fehlen. Mit dem Aufbau eines Maschinenrings wollte er eine moderne, internationale und konkurrenzfähige Landwirtschaft ermöglichen, die nicht dem Prinzip „Wachse oder Weiche“ folgt. Geiersberger schrieb:
- „Der Maschinenring [...] ist eine organisierte Partnerschaft zur Verhinderung von Investitionen. Er ist ein freiwilliger Zusammenschluss von Voll-, Zu- und Nebenerwerbslandwirten zur besseren Auslastung der Privatmaschinen und der Arbeitskraft jedes einzelnen Mitgliedes über eine Telefonvermittlungszentrale.
- Die Antriebskraft im MR ist ein hauptberuflich tätiger Manager (= Geschäftsführer), der am Erfolg der Arbeit (= vermittelte Einsätze) durch Umsatzprovision oder Leistungsprämie beteiligt sein muss! Die Basis seines Wirkens bieten unabhängige landwirtschaftliche Unternehmer, die sich im MR einen wirtschaftlichen, sozialen oder humanen Vorteil verschaffen, dabei aber frei in ihren Entschlüssen bleiben wollen.
- [...] es gibt auch keine Arbeitsverpflichtung für das Mitglied, [...]. Die Bezahlung der Dienstleistungen erfolgt entsprechend den Arbeitsbelegen und Berechnungen des Managers bargeldlos von Konto zu Konto der Beteiligten.
- Da es im MR keine Investitions-, Vermögens-, Einkommens- und Leistungsverflechtungen gibt, kann jedes Mitglied jederzeit wieder austreten ohne Verluste zu erleiden oder die Partnerschaft zu schädigen oder zu gefährden.
- ‚Jeder kann – keiner muss‘ ist somit der unumstössliche Grundsatz eines Maschinenrings.“
Bereits 1958 gründete Geiersberger in Deutschland die ersten Maschinenringe. Er stellte gleichzeitig ein Ausbildungskonzept für den Geschäftsführer, den „Agrarmanager“ zusammen. Bis das Modell in der Schweiz ankam dauerte es dreissig Jahre. Im Jahr 1989 wurden in der Ost- und Zentralschweiz die ersten Maschinenringe nach dem „Modell Geiersberger“ gegründet.
Maschine ist nur der Vorname...
Der Name täuscht: Bei Maschinenringen dreht sich zwar vieles, aber längst nicht alles um Maschinen. Wichtiger als das Wort „Maschine“ ist eigentlich das Wort „Ring“. Denn Maschinenringe sind regional organisierte Selbsthilfevereinigungen von Bauern mit dem Ziel die Kosten zu senken, das Einkommen zu verbessern und die Lebensqualität zu steigern. Dabei ist manches anders, als man im ersten Moment denkt:
- Der Maschinenring vermittelt nicht nur Landwirtschaftsmaschinen – sondern auch Aufträge im Kommunalbereich, temporäre Arbeitseinsätze im Gewerbe, Familien- und Betriebshelfer, Haushaltsservice, günstige Mobilfunk-Abos, exklusive Konditionen beim Einkauf in diversen Einkaufsgemeinschaften und vieles mehr.
- Ein Maschinenring ist ein Verein – keine Genossenschaft. Der Ring besitzt deshalb in der Regel keine eigenen Maschinen, sondern die gehören weiterhin den Mitgliedern.
- Ein Ring ist eine private, unabhängige Selbsthilfeorganisation – keine staatliche Institution. Mit dem Nachteil, dass er seine Geschäftstätigkeit selbstständig finanzieren muss.
- Die Mitglieder sind zwar zentral – doch ohne Geschäftsstelle läuft wenig: Sie ist Dreh- und Angelpunkt des ganzen Systems.
- Im Ring gibt es kein Pflichtprogramm. Jede und jeder kann frei entscheiden, ob und falls ja, welche Dienstleistung und welches Angebot er oder sie in Anspruch nehmen will.
- Der Ring ist zwar vor allem für die Mitglieder da – er erledigt aber manchmal auch andere Aufgaben. Im Kanton Thurgau prüft er zum Beispiel im Auftrag des Kantons die Dichtigkeit der Güllekästen. Die Verwaltung hat offenbar auch gemerkt, dass es mit dem Ring „ringer“ geht.
Innerhalb des Rings gibt es eine Aufteilung in die Bereiche MR-Agrar (landwirtschaftliche Tätigkeiten), MR-Service (Dienstleistungen ausserhalb der Landwirtschaft) und MR-Personal (Personalvereih ans Gewerbe). In der Schweiz bieten nicht alle Maschinenringe alle drei Bereiche an.
Gemeinsam stark
Die Bauern kennen viele Möglichkeiten der Zusammenarbeit. Manche sind etabliert, wie zum Beispiel die Bestossung von Gemeinschaftsalpen. Andere werden erst seit einigen Jahren umgesetzt, wie zum Beispiel Betriebsgemeinschaften. Der Maschinenring zeichnet sich dadurch aus, dass er viel bietet, aber wenig verpflichtet. Er bindet die Bauern nicht so eng aneinander wie in einer Betriebsgemeinschaft.
Und er begrenzt sich nicht nur auf den Bereich Landwirtschaft, sondern hält auch Möglichkeiten im Gewerbe feil. Er bietet nicht nur Betriebsleitern Chancen, sondern auch jungen Nachwuchskräften. Zentral dabei: Es gibt keinen Zwang, kein Mindestmass, keine obligaten Tätigkeiten, kein Gemeinwerk. Die Bauern und Bäuerinnen sind frei von Verpflichtungen.
Kooperationsformen in der Landwirtschaft
Die Möglichkeiten zusammenzuarbeiten sind vielfältig. Am einfachsten ist eine Mitgliedschaft in einem Maschinenring, am aufwändigsten ist die Betriebsgemeinschaft. Die Betriebsgemeinschaft wird von der landwirtschaftlichen Beratung und den Schulen am meisten gefördert, während der Maschinenring gesamtschweizerisch gesehen relativ wenig Unterstützung bekommt.
Überbetriebliche Arbeitsteilung: Nachbarschaftshilfe, Gülleabnahmevertrag, Aufzuchtvertrag, Anbau- und Bewirtschaftungsvertrag etc.
Gemeinschaftliche Nutzung: Maschinenmiete, Maschinengemeinschaft, Maschinengenossenschaft, Maschinenring, Gemeinschaftsalp etc.
Teilzusammenschluss von Betrieben: Betriebszweiggemeinschaft, Fruchtfolgegemeinschaft, Silogemeinschaft, Vermarktungsgemeinschaft
Vollzusammenschluss von Betrieben: Betriebsgemeinschaft