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Massnahme zum Schutz der öffentlichen Gesundheit

Cyrille Isaac-Sibille (MoDem/Renew) forderte am Mittwoch, dass der Preis alkoholischer Getränke nicht unter ein bestimmtes Mass sinken dürfe, um sowohl die öffentliche Gesundheit als auch die Weinindustrie zu schützen. Er werde einen entsprechenden Antrag ins Parlament einbringen, kündigte er an.

pd |

Der Antrag würde das für 2024 geplante Gesetz zur Finanzierung der sozialen Sicherheit (PLFSS) ergänzen. «Da es sich nicht um eine Steuer, sondern um einen Mindestpreis handelt, würde dies die Weinindustrie erhalten und gleichzeitig die Zahl der alkoholbedingten Todesfälle begrenzen», so Isaac-Sibille.

Mit der Einführung einer solchen Massnahme würde sich der Preis eines alkoholischen Getränks an seinem Alkoholgehalt orientieren.

Gewinnanstieg garantiert

Die interministerielle Delegation für die Bekämpfung von Drogen und Suchtverhalten ( Midelca ) spricht sich grundsätzlich für diesen Ansatz aus. Ein Mindestpreis würde den unabhängigen Weinproduzenten einen Gewinnanstieg garantieren, was der Industrie und dem Handels zugute käme. Dies sei anders als bei einer Steuer, von welcher hauptsächlich der Staat profitiere.

Midelca weist ausserdem darauf hin, dass die Anwendung eines Mindestpreises von 0,5 Euro pro Alkoholeinheit zu einer 15-prozentigen Verringerung der von den Haushalten gekauften Mengen und zu einer Verringerung der auf Alkohol zurückzuführenden Krebssterblichkeit um 22 Prozent führen würde.

Frankreich an vierter Stelle

Frankreich liegt beim Pro-Kopf-Alkoholkonsum an vierter Stelle unter den OECD-Ländern. 41.000 der vermeidbaren Todesfälle pro Jahr sind auf Alkohol zurückzuführen. Isaac-Sibille möchte dem Beispiel Schottlands folgen, das 2018 als erstes Land einen Mindestpreis für Alkohol in Höhe von 50 Pence pro Alkoholeinheit, also rund 57 Eurocent, eingeführt hat.

Die Massnahme hat sich als wirksamer Hebel für die öffentliche Gesundheit erwiesen. Die Zahl der auf Alkoholkonsum zurückzuführenden Todesfälle ist in dem Land um 13,4 Prozent und die Zahl der Krankenhauseinweisungen um 4,1 Prozent gesunken.

Der Änderungsantrag wird in den Text der PLFSS eingebracht werden. Jedoch besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass er unzulässig sein wird, da es sich nicht um eine Steuer handelt und die Maßnahme daher keine Auswirkungen auf die Finanzen der Sozialversicherung hat. Isaac-Sibille wird den Vorschlag dennoch im Sozialausschuss zur Sprache bringen.

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