Bei den gerissenen Tieren handelte es sich um Walliser Schwarznasenschafe.
Monika Gerlach
Bei den getöteten Tieren handelte es sich um Schwarznasenschafe. Staatsrat Christophe Darbellay beauftragte die kantonalen Stellen mit einer Analyse. Die Schafe befanden sich auf einer nicht schützbaren Alp. Die Anwesenheit eines Einzelwolfs konnte nachgewiesen werden.
Damit waren die Voraussetzungen für einen Abschuss erfüllt. Die Jagdverordnung erlaubt den Abschuss eines Einzelwolfs, wenn dieser innerhalb von vier Monaten sechs oder mehr Schafe oder Ziegen tötet – unabhängig davon, ob es sich um eine geschützte oder nicht schützbare Situation handelt.
Darbellay ordnete daher den Abschuss in der Region Mattertal an. Die Verfügung trat am 2. Juli 2025 in Kraft. Sie ist 60 Tage gültig – vorausgesetzt, es befinden sich weiterhin Nutztiere im Abschussperimeter und es besteht ein Schadenspotenzial.