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Maul- und Klauenseuche: Deutschland will EU-Hilfen

In Deutschland hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) bei der Europäischen Kommission Beihilfen für die von der Maul- und Klauenseuche betroffenen Betriebe beantragt. Der entstandene Schaden wird auf umgerechnet 7,5 Millionen Franken geschätzt. 

aiz |

Die Hilfe soll den betroffenen Milchviehbetrieben in der Sperr- und Überwachungszone sowie allen schweinehaltenden Betrieben in Brandenburg zugute kommen. Damit sollen Einkommensverluste, die durch Verbringungsverbote und hierdurch entstandene Marktstörungen in den Wochen nach dem Maul- und Klauenseuche (MKS)-Ausbruch entstanden sind, durch eine sogenannte Marktstützungsmaßnahme ausgeglichen werden. Brandenburg schätzt den entstandenen Schaden auf knapp 8 Millionen Euro (7,5 Millionen Franken).

Viele Betriebe wirtschaftlich und emotional stark getroffen

Der deutsche Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir: «Die Maul- und Klauenseuche hat viele Betriebe in Brandenburg wirtschaftlich und emotional stark getroffen. Dank des beherzten Vorgehens aller zuständigen Stellen, der raschen Errichtung von Sperrzonen und dem Verbot des Transports von Tieren und tierischen Erzeugnissen im betroffenen Gebiet haben wir bisher keine weiteren Fälle zu verzeichnen. Damit wurde ein noch viel größerer Schaden für alle Betrieben in ganz Deutschland abgewendet. Unser Ziel ist es, dass kein einziger Hof aufgrund der Maul- und Klauenseuche seine Arbeit einstellen muss. Deshalb haben wir nach enger Abstimmung mit dem Land Brandenburg bei der Europäischen Kommission Hilfen für die unmittelbar betroffenen Betriebe beantragt. Die Betriebe in Brandenburg sind auf diese finanzielle Stützungsmaßnahme angewiesen, um weitermachen zu können. In Brüssel darf jetzt keine Zeit verloren werden.

Tiertransport-Verbot erlassen

Um die Ausbreitung der MKS zu verhindern hatte das Land Brandenburg vorübergehend ein sogenanntes «Stand still» erlassen, also ein Verbot für den Transport von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Kameliden im ganzen Bundesland. Der Transport von diesen Tierarten und tierischen Erzeugnissen war innerhalb der Schutz- und Überwachungszonen darüber hinaus verboten. Milchvieh- und schweinhaltende Betriebe waren von diesen Maßnahmen besonders betroffen.

Auf Grund der Verbringungsverbote von Tieren und tierischen Erzeugnissen kam es im Land Brandenburg zu einem Schlachtstau bei Mastschweinen sowie zu einer Nichtabholung von Rohmilch, die entsorgt werden musste. Für die Erzeuger führte dies zu Preiseinbußen beziehungsweise Einkommensverlusten. Der Schaden der Milcherzeuger beträgt rund 882’000 Euro (831’000 Franken) und bei den schweinhaltenden Betrieben in Brandenburg 7 Millionen Euro (6.6 Million.

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