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Medizinalhanf: Anbau rückt näher

Ärzte sollen künftig Medizinalcannabis direkt verschreiben können. Der Bundesrat hat das Betäubungsmittelgesetz entsprechend angepasst. Die Änderung war in der Vernehmlassung auf breite Zustimmung gestossen.

 

 

Ärzte sollen künftig Medizinalcannabis direkt verschreiben können. Der Bundesrat hat das Betäubungsmittelgesetz entsprechend angepasst. Die Änderung war in der Vernehmlassung auf breite Zustimmung gestossen.

Der Bundesrat verabschiedete am Mittwoch die Botschaft über die Änderung des Betäubungsmittelgesetzes (BetmG) zuhanden des Parlaments, wie er mitteilte. Diese Änderung sieht vor, dass sich Patientinnen und Patienten Behandlungen auf Cannabis-Basis direkt ärztlich verschreiben lassen können, ohne dass beim Bundesamt für Gesundheit (BAG) eine Ausnahmebewilligung eingeholt werden muss. Die Verschreibungen werden jedoch überwacht.

Breite Zustimmung

Nichts ändert sich hingegen bei Cannabis zu Genusszwecken, das verboten bleibt. Die Frage, ob die Behandlungen auf Cannabis-Basis von den Krankenkassen bezahlt werden müssen, ist laut Bundesrat Gegenstand einer separaten Prüfung. Lasse sich die Wirksamkeit ausreichend nachweisen, «kann eine Vergütung ins Auge gefasst werden».

In der Vernehmlassung ist diese vom Bundesrat vorgeschlagene Änderung des Betäubungsmittelgesetzes auf breite Zustimmung gestossen. Cannabis ist in der Schweiz seit 1951 verboten. Bisher können Kranke nur mit einer Ausnahmebewilligung des BAG Cannabis zu Therapiezwecken nutzen. Dieses Verfahren erschwert laut Bundesrat den Zugang zur Behandlung, verzögert die Aufnahme der Therapie und ist angesichts der steigenden Zahl der Gesuche nicht mehr zweckmässig.

Rund 3000 Gesuche pro Jahr

Die Anzahl der Gesuche ist in den vergangenen Jahren stetig gestiegen. 2019 stellte das BAG rund 3000 solcher Bewilligungen aus, beispielsweise für Krebskranke oder Patienten mit Multipler Sklerose, wo Cannabis die chronischen Schmerzen lindern kann.

Der Anbau, die Verarbeitung und das Inverkehrbringen von Medizinalcannabis werden somit im Rahmen des von Swissmedic sichergestellten Zulassungs- und Kontrollsystems möglich. Dasselbe gilt für die Ausfuhr von Medizinalcannabis. Die gleichzeitige Anpassung des Landwirtschaftsrechts ermöglicht der Landwirtschaft, ebenfalls von der Aufhebung des Verbots zu profitieren.

Milliarden-Markt

Die behandelnden Ärzte müssen dem BAG gemäss Botschaft Daten zur Behandlung und Verwendung der Arzneimittel übermitteln. Mit der systematischen Datenerhebung über eine gewisse Zeit will der Bundesrat verfolgen können, wie sich die Verwendung entwickelt und so das entsprechende Wissen über die Wirksamkeit vertiefen. Der entsprechende Bericht soll 2021 vorliegen.

Das Volumen für den entstehenden weltweiten Markt für Arzneimittel und Nahrungsergänzungsmittel auf Cannabis-Basis wird auf 50 bis mehrere 100 Milliarden US-Dollar geschätzt. Länder wie Kanada, Uruguay und Holland haben den Export von Medizinalhanf legalisiert. Auch Australien, Israel und Deutschland forcieren den Anbau.

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