Für Krisensituationen will der Bundesrat die Vorsorge neu regeln. Das komme gut an, stellt die Regierung nach der Vernehmlassung zum Landesversorgungsgesetzes fest. Prüfen will der Bundesrat, ob der Bund sich bei der Pflichtlagerhaltung finanziell beteiligen soll.
Der Bundesrat will das über 30-jährige Landesversorgungsgesetz komplett überarbeiten. Das Ziel: Die Reaktion auf drohende oder bereits eingetretene Mangellagen - beispielsweise bei Erdöl, Strom oder Medikamenten - soll «rascher, gezielter und flexibler» werden.
Zur wirtschaftlichen Landesversorgung gehören unter anderem Pflichtlager. Es gilt zudem das Prinzip, dass Wirtschaft und Staat bei der Erfüllung der Aufgaben zusammenarbeiten. Der Bundesrat will daran festhalten, dass dabei die Wirtschaft die zentrale Rolle spielt und der Staat nur unterstützend eingreift.
Kritik erhob sich in der Vernehmlassung zur Finanzierung von Lagern mit Nahrungsmitteln, wie das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) am Freitag mitteilte. Zahlreiche Organisationen und Verbände hätten verlangt, dass der Bund die Kosten übernimmt, die nicht mit privatwirtschaftlichen Mitteln gedeckt werden könnten.
Wirtschaftsverbände monierten zudem, dass gewisse Massnahmen zur Landesversorgung stärker abgegrenzt werden sollten von «strukturpolitischen» Massnahmen.
Auf diese Einwände will der Bundesrat eingehen, wie es weiter heisst in der Medienmitteilung. Das WBF werde prüfen, wie den Anliegen entsprochen werden könnte. Das Departement von Bundesrat Johann Schneider-Ammann soll nun eine Botschaft für das Parlament ausarbeiten.