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Mehr Sorge zum Boden tragen

Einkaufszentren müssten bodenschonender und mindestens zweigeschossig gebaut werden, forderte der Aargauer CVP-Grossrat Guido Weber. Die Regierung begreift das Anliegen, aber lehnt den Vorstoss ab.

 

 

Einkaufszentren müssten bodenschonender und mindestens zweigeschossig gebaut werden, forderte der Aargauer CVP-Grossrat Guido Weber. Die Regierung begreift das Anliegen, aber lehnt den Vorstoss ab.

Guido Weber aus Spreitenbach – der Gemeinde im aargauisch-zürcherischen Grenzgebiet mit dem ersten Shopping Center der Schweiz – verlangte in seiner Motion eine Änderung des kantonalen Baugesetzes in dem Sinn, dass grössere Bauten, insbesondere Einkaufszentren, mindestens zwei Vollgeschosse aufweisen müssten.

Grosser Landverschleiss

Der CVP-Grossrat und Landwirt stellte fest, in den letzten Jahren hätten zahlreiche derartige Zentren, namentlich der Billigdiscounter Aldi und Lidl, wegen eingeschossiger Bauweise und grosszügig dimensionierten oberirdischen Parkplätze einen unnötigen Landverschleiss verursacht.

Der Regierungsrat gibt Weber grundsätzlich recht: Es sei unbestritten, meint er zur Motion, dass in der Vergangenheit eingeschossige Einkaufszentren «zu einem erheblichen Baulandverbrauch» – das Wort Landverschleiss meidet er – und zur Zersiedlung beitrugen. Das solle sich ändern, wird versprochen.

Bei hohem Verkehrsaufkommen Richtplanverfahren obligatorisch

Als Zeichen des Gesinnungswandels werden rechtliche Einschränkungen von Bund und Kanton ins Feld geführt. So verlangt das kürzlich revidierte Baugesetz für Parkplätze eine flächensparende Gestaltung; Parkierungsanlagen über 2000 m2 sind mehrgeschossig zu erstellen. 

Für Standorte mit hohem Verkehrsaufkommen (mehr als 1500 PW-Fahrten pro Tag) ist ein Richtplanverfahren obligatorisch. Bei sämtlichen neuen Kaufnutzungen ab 500 m2 sind verschiedene Rahmenbedingungen bezüglich privatem und öffentlichem Verkehr zu beachten. Die Anweisungen verfolgen das Ziel, solche Bauten künftig «von der grünen Wiese» vermehrt in Zentrumsgebiete zu verweisen – wie weit das gelingt, wird sich weisen. Für die Nutzungsplanung sind primär die Gemeinden zuständig.

Dauerthema Landbedarf

Nach Ansicht des Regierungsrates genügen die vorhandenen Mittel, um dem Anliegen des Motionärs Rechnung zu tragen; darum wird sein Begehren nach einer erneuten Baugesetzrevision abgelehnt. Das Wachstum der Siedlungsflächen – und umgekehrt der Verlust an Fruchtfolgeflächen – ist im entwicklungsfreudigen Aargau aber zu einem Dauerthema geworden.

Die Regierung hat den Auftrag, Lösungen für eine gute Siedlungsentwicklung mit sparsamem Flächenbedarf bei gleichzeitig hoher Wohnqualität aufzuzeigen. Auf die Vorschläge darf man gespannt sein – wie auch darauf, ob Aldi und Lidl bei ihren nächsten Baugesuchen «in den Keller» gehen.

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