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Mehr Spielraum beim Landabtausch

 

Der Ständerat möchte mehr Spielraum beim Abtausch zwischen landwirtschaftlichen Nutzflächen und Sömmerungsflächen. Er hat einer entsprechenden Motion von Martin Schmid (FDP/GR) mit 24 zu 12 Stimmen angenommen.

 

Diese will den Abtausch zwischen landwirtschaftlicher Nutzfläche und Sömmerungsfläche bei Meliorationen, bei Gewässerrevitalisierungsprojekten sowie bei der Ausscheidung von Gewässerräumen ermöglichen.

 

«Der Grund liegt darin, dass die landwirtschaftliche Nutzfläche seit Jahren abnimmt und damit den Bauern diese Produktionsflächen verloren gehen. Gleichzeitig würde aber für die Landwirte die Möglichkeit bestehen, das zu kompensieren», sagte Schmid am Mittwoch im Ständerat.

 

Flächengleicher Abtausch

 

In den Kantonen bestehe ein erhebliches Bedürfnis, die Gesetzgebung an die veränderten Verhältnisse anzupassen, schreibt Schmid in seiner Motion. «Von der Landwirtschaft wird heute Effizienz und Zukunftstauglichkeit gefordert. Das wird mit Strukturverbesserungsmassnahmen von Bund und Kantonen gefördert, gleichzeitig jedoch faktisch wieder blockiert», heisst es weiter. Zudem sind auch Gewässerrevitalisierungen ein öffentliches Interesse.

 

Ohne Änderung der gesetzlichen Grundlagen kann derzeit kein flächenmässiger Ausgleich oder Abtausch erfolgen. «Damit wird die Umsetzung von Strukturverbesserungsmassnahmen wie auch die Realisierung von Gewässerrevitalisierungen sowie die Ausscheidung von Gewässerräumen erheblich erschwert», hält Schmid fest. Mit der Motion soll eine Anpassung oder ein Abtausch nur in maximal gleicher Fläche möglich sein, damit die landwirtschaftliche Nutzfläche gesamthaft nicht zunimmt (flächengleicher Abtausch).

 

Bundesrat befürchtet weitergehende Forderungen

 

Der Bundesrat lehnte den Vorstoss ab. Die vorgeschlagene Flexibilisierung der Abgrenzungskriterien würde schweizweit zu einer Ungleichbehandlung führen. «Für die vielen Betriebe im Mittelland, die ebenso von Gewässerrevitalisierungen und der Ausscheidung von Gewässerräumen betroffen sind, gibt es keine angrenzenden Sömmerungsflächen. Ein Abtausch mit weit entfernten Sömmerungsflächen würde wirtschaftlich und agronomisch keinen Sinn machen», hält die Landesregierung fest.

 

Der Bundesrat befürchtet, dass im Fall einer Flexibilisierung zusätzliche weitergehende Forderungen eingebracht werden. «Dies insbesondere, weil viele betroffene Gemeinden die Melioration oder die Ausscheidung von Gewässerräumen bereits abgeschlossen haben und diese von einer Lösung im Sinn des Motionärs nicht mehr profitieren könnten», so der Bundesrat. Der Grundsatz der traditionell alpwirtschaftlich genutzten Fläche würde damit faktisch aufgegeben.

 

Der Vorstoss geht in den Nationalrat.

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