Die Regierung genehmigt die kantonalen Fischereibetriebsvorschriften und macht so einen weiteren Schritt hin zur verstärkten Schonung der Fischbestände im Kanton Graubünden.
An Fliessgewässern dürften ab der Fischereisaison 2023 pro Tag maximal vier Fische, an Seen maximal sechs Fische entnommen werden, heisst es in einer Medienmitteilung.
Dem Kanton Graubünden ist es ein Anliegen, dass die Angelfischerei nach höchsten tierschutzrechtlichen Grundsätzen ausgeübt wird.
Entsprechend wird künftig der Lebendtransport von gefangenen Fischen, mit Ausnahme der Elritze, verboten und der Fang von Köderfischen ist nur noch Personen mit einem fischereilichen Sachkundenachweis erlaubt. Weitere Anpassungen betreffen die Einführung neuer Schongebiete sowie Spezialregelungen bei der Verwendung von Ködern.


