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Mit Blick auf Krähenschäden in der Landwirtschaft hat der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd
(BWV) mehr Unterstützung von den zuständigen Behörden gefordert.
„Die Schäden durch Saat- und Rabenkrähen haben in den letzten Jahren stark zugenommen“, erklärte Verbandspräsident Eberhard Hartelt. Nach seinen Worten scheitern wirksame Gegenmassnahmen oftmals an fehlenden Genehmigungen der Behörden. Die Betriebe würden im Stich gelassen und hätten die Verluste durch die in Schwärmen auftretenden Krähen ohne jeglichen Schadensausgleich hinzunehmen.
Betroffen sind nach Angaben des BWV sowohl der Ackerbau als auch der Gemüse- und Obstbau. Die Schäden gingen oftmals in die Zehntausende; zugleich hätten alle bisher umgesetzten Gegenmassnahmen nicht zum gewünschten Erfolg geführt. Der Verband will deshalb die jagdlichen Möglichkeiten ausgeweitet sehen.
So sollten nach dem Willen des BWV bei der Rabenkrähe Genehmigungen für gezielte Abschüsse auch
ausserhalb der eigentlichen Jagdzeit erlaubt werden; noch effektiver wäre eine ganzjährige Bejagung. Nicht ausreichend Gebrauch gemacht wird laut BWV von der Möglichkeit, den Abschuss einzelner Saatkrähen zur Abwendung ernster landwirtschaftlicher Schäden zu erteilen. Den Schutzstatus dieser Art ist nach Einschätzung des Verbandes „überholt“. Die Population habe sich in den vergangenen Jahren mehr als stabilisiert.
Zeitgleich würden die Lebensräume durch Versiegelung zerstört und die Saatkrähen aus städtischen Gebieten vergrämt, wo sie auch große Probleme verursachten. Die Schäden auf landwirtschaftlich genutzten Flächen seien parallel hierzu angestiegen. Hartelt fordert vor diesem Hintergrund die Aufnahme der Saatkrähe
ins Jagdrecht.
Sollten die Behörden bei der Krähenjagd weiterhin restriktiv bleiben, so ist für den BWV-Präsidenten eine Entschädigung der betroffenen Betriebe unerlässlich. Es könne nicht tatenlos zugeschaut werden, wie die Krähen in einigen Regionen einen Grossteil der Ernte zerstörten.