Bei der Revision des Raumplanungs-gesetzes, mit der Bundesrat und Parlament die Landschafts-initiative bekämpfen wollen, verbleibt nach der letzten Beratung durch den Ständerat noch eine Differenz. Die kleine Kammer ist bereit, auf einen Teil der beschlossen Mehrwertabschöpfung zu verzichten.
Nutzniesser der Bestimmung sollen Landwirte sein, die nach dem Verkauf eines neu eingezonten Grundstücks in ein neues Lanwirtschafsgebäude investieren wollen, welches sie selber nutzen werden. Der Ständerat stimmte am Mittwoch einem entsprechenden Einzelantrag von Ständerat Jörg Eberle (SVP/TG) zu.
Landwirtschaftliche Betriebe nicht noch mehr gefährden
Eberle will verhindern, dass die heute durch zahlreiche andere Faktoren stark gefährdeten bäuerlichen Existenzen durch das Raumplanungsgesetz zusätzlich in Frage gestellt würden. Ausserdem gelte es, mit dem Nationalrat einen Kompromiss zu suchen, der eine ähnliche Einschränkung der Mehrwertabschöpfung verlangt, die aber finanziell stärker ins Gewicht fallen würde.
Mit der bereits früher beschlossenen Mehrwertabgabe sollen mindestens 20 Prozent des Mehrwerts abgeschöpft werden, den ein Grundstück gewinnt, das neu als Bauland eingezont wird. Mit diesen Mitteln sollen Auszonungen finanziert werden.
Mit dieser Massnahme hoffen Bundesrat und Parlament, die Schweiz vor der weiteren Zersiedelung zu schützen und die Landschaftsinitiative auszubremsen. Diese verlangt ein 20-jähriges Moratorium für die Einzongung von neuem Bauland.
Vergebliche Warnungen
Im Namen der vorberatenden Ständeratskommission wehrte sich Verena Diener (GLP/ZH) sowohl gegen die Variante des Nationalrats als auch gegen Eberles Antrag. Werde die Mehrwertabschöpfung zugunsten der Landwirtschaft eingeschränkt, fehle das Geld für Auszonungen. Mit der Mehrwertabgabe von 20 Prozent könnte nur ein Drittel der Auszonungen finanziert werden.
Auch Werner Luginbühl (BDP/BE) wandte sich gegen eine Einschränkung der Abgabe. Der Ständerat habe der Landschaftsinitiative einen griffigen Gegenvorschlag entgegensetzen wollen. Denn Ziel sei es, die Initianten zum Rückzug der Initiative zu bewegen. Diese ist laut Luginbühl gefährlich, da das Moratorium besonders die verstädterten Mittellandkantone vor grosse Probleme stellen würde.
Leuthard: Genügend Sicherungen für Bauern
Bundesrätin Doris Leuthard plädierte dagegen, für Bauern eine Sonderregel zu schaffen. Es seien schon genügend Sicherungen vorhanden, damit die bäuerlichen Existenzen wegen der Mehrwertabgabe nicht gefährdet würden.
Das kantonale Steuerrecht erlaube einen Aufschub der Abgabe, wenn der Bauer nach dem Verkauf des eingezonten Landes einen neuen Betrieb kaufen wolle und dabei in Liquiditätsschwierigkeiten gerate. Sie hielt fest, dass ein Bauer nicht gezwungen sei, sein Land zu verkaufen, das nach der Einzonung plötzlich den zehnfachen Wert habe.
Vor der Wahl, an der Grundsatzopposition zum Nationalrat festzuhalten und auf den Passus ganz zu verzichten oder dem Antrag Eberle zuzustimmen, entschied sich die kleine Kammer mit 24 zu 16 Stimmen für den Kompromiss.
Referendum droht
Dabei dürfte auch eine Rolle gespielt haben, dass im Vorfeld der Sommersession der Schweizerische Gewerbeverband (sgv) mit dem Referendum gedroht und aufrief, die Gesetzesrevision in der vorliegenden Form in der Schlussabstimmung zu verwerfen. Der Gegenvorschlag gehe viel weiter als die Landschaftsinitiative.
In sämtlichen weiteren offenen Differenzen stimmte der Ständerat den Beschlüssen des Nationalrats zu. Unter anderem hiess er einen Passus gut, wonach die Mehrwertabgabe nur fällig wird, wenn das neu in der Bauzone eingeteilte Grundstück dauerhaft überbaut oder verkauft wurde.