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Mehrwertsteuer: GastroSuisse schlägt Verfassungsänderung vor

GastroSuisse, der Verband für Hotellerie und Restauration, macht einen neuen Vorschlag für eine Mehrwertsteuerreform. Den indirekten Gegenvorschlag der nationalrätlichen Wirtschaftskommission zu seiner Mehrwertsteuer-Initiative will der Verband nicht unterstützen.

sda |

 

 

GastroSuisse, der Verband für Hotellerie und Restauration, macht einen neuen Vorschlag für eine Mehrwertsteuerreform. Den indirekten Gegenvorschlag der nationalrätlichen Wirtschaftskommission zu seiner Mehrwertsteuer-Initiative will der Verband nicht unterstützen.

Der Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Schluss mit der Mehrwertsteuer-Diskriminierung des Gastgewerbes!» sei kaum umsetzbar, schrieb GastroSuisse am Donnerstag. Mit dem Gegenvorschlag würden nicht für alle gleich lange Spiesse geschaffen, und es gebe grosse Abgrenzungsprobleme. 

GastroSuisse möchte deshalb einen neuen Mehrwertsteuer-Sondersatz für Hotellerie und Restaurants in der Verfassung verankern - für die Hotellerie gilt heute ein Sondersatz von 3,8 Prozent, für Restaurants der Normalsatz von 8 Prozent. Nicht gelten würde der von Gastrosuisse vorgeschlagene Sondersatz aber für Take-Aways und alkoholische Getränke. 

«Weiterentwicklung der Initiative» 

GastroSuisse schwebt ein Sondersatz von 5,5 Prozent vor - der heutige Normalsatz von 8 Prozent und der reduzierte Satz von 2,5 Prozent würden bestehen bleiben. Damit wären die Mindereinnahmen für den Staat verkraftbar, hält der Verband fest. 

Der etwas höhere Sondersatz für Beherbergungsleistungen würde mit dem Vorschlag von GastroSuisse in der Verfassung verankert, im Unterschied zur geltenden befristeten Regelung. Hotels würden viele Restaurations-Leistungen erbringen, begründete Hannes Jaisli, stellvertretender Direktor von GastroSuisse, die Aufstockung. 

Über den parlamentarischen Weg einbringen

Mit der Volksinitiative wollte der Verband anfänglich Menüs vom Restaurant und Pizza vom Take-Away demselben Mehrwertsteuer-Satz unterstellen, dessen Höhe das Parlament festlegen sollte. «Der neue Vorschlag ist eine Weiterentwicklung unserer Initiative», sagte Jaisli dazu auf Anfrage. 

Den neuen Vorschlag will der Verband nun über den parlamentarischen Weg in die Beratungen einbringen, wie Jaisli sagte. An der Initiative halte der Verband bis auf weiteres fest: «Wir wollen zuerst abwarten, wie wir das Anliegen auf den politischen Weg bringen und dann über einen allfälligen Rückzug entscheiden.» 

WAK will zwischen Warm und Kalt unterscheiden 

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) des Nationalrates hatte im indirekten Gegenvorschlag zu der Initiative von GastroSuisse vorgeschlagen, dass für warme Speisen von Take-Away-Betrieben ebenso wie heute für das Essen im Restaurant 8 Prozent Mehrwertsteuer bezahlt werden müssen. 

Dagegen sollten für über die Gasse verkaufte kalte Speisen, etwa Sandwiches, nur dann 8 Prozent Mehrwertsteuer entrichtet werden, wenn für den Konsum vor Ort besondere Vorrichtungen zur Verfügung stehen. Ist das nicht der Fall, wären laut dem Vorschlag lediglich 2,5 Prozent Mehrwertsteuer fällig. 

Parlament hat Modell mit zwei Sätzen ausgearbeitet

«Auf den ersten Blick sah dieser Vorschlag gut aus», sagte Jaisli am Donnerstag. Im Lauf der Diskussionen habe sich dann aber gezeigt, dass die Lösung zu Abgrenzungsproblemen, neuen Ungerechtigkeiten und mehr Bürokratie führen würde. Auch in der vor Kurzem beendeten Vernehmlassung kam der WAK-Vorschlag schlecht an. 

Vergangene Woche beerdigte das Parlament zudem ein Mehrwertsteuer-Modell mit zwei Sätzen, das der Bundesrat im Auftrag der Räte ausgearbeitet hatte. Dieser Vorschlag wäre laut Jaisli aus Sicht von GastroSuisse die beste Lösung gewesen.

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