Scheitert eine Vorlage an der Urne, bleibt in der Regel alles beim Alten. Nicht so bei der Reform der Altersvorsorge: Die Mehrwertsteuer sinkt 2018 um 0,3 Prozent.
Grund ist das Auslaufen der IV-Zusatzfinanzierung. Dafür hatten Volk und Stände 2009 während sieben Jahren 0,4 Prozent zusätzlich bewilligt. Diese Periode läuft Ende 2017 aus. Die Mehrwertsteuer sinkt aber nicht um 0,4 Prozent, weil das Stimmvolk ab nächstem Jahr 0,1 Prozent der Bahninfrastruktur zugesprochen hat.
Damit beträgt der Normalsatz ab 1. Januar 2018 7,7 Prozent, der Sondersatz für die Hotellerie 3,7 Prozent und der reduzierte Satz 2,5 Prozent. Der AHV entgehen dadurch nächstes Jahr 700 Millionen Franken. Weil auch der zweite Erhöhungsschritt abgelehnt wurde, beträgt der Ausfall 2030 schon 2,1 Milliarden Franken.
Die Unternehmen müssen nun innert weniger Monate ihre Systeme anpassen. Die Kosten einer Mehrwertsteuer-Anpassung betragen jeweils rund 200 Millionen Franken. Diesmal dürften sie etwas tiefer ausfallen, weil der reduzierte Satz unverändert bleibt.


