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Milch: Richtpreis unverändert bei 81 Rappen

Der A-Richtpreise für industrielle Molkereimilch bliebt auch im vierten Quartal bei 81 Rappen je Kilo.  Zudem fordert die Branchenorganisation Milch (BOM) jene Betriebe auf, die sich noch nicht für den Grünen Teppich angemeldet haben, dies bis Ende Jahr nachzuholen.

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Die letzte Preisanpassung bei der Molkereimilch wurde Anfang 2023 vorgenommen. Auf den 1. Januar 2023 wurde der Richtpreis im A-Segment um 3 Rappen auf 81 Rappen je Kilo erhöht. Dieser Preis wird auch im 4. Quartal gültig sein. Das hat die BOM an der Vorstandssitzung entschieden.

«Damit bleibt der Richtpreis während des ganzen Jahres konstant auf diesem Niveau, während in den Nachbarländern der Milchpreis seit Anfang 2023 deutlich zurückgegangen ist», schreibt die BOM in einer Mitteilung. So sei der Produzentenpreis in Deutschland seit Anfang Jahr um 15,36 Cent (14,9 Rp.) gesunken. Die Preisdifferenz zum Ausland sei so hoch wie lange nicht mehr, heisst es weiter.

Weiter weist die BOM darauf hin, dass ab dem 1. Januar 2024 nur Milch gehandelt werden darf, der dem Branchenstandard Nachhaltige Schweizer Milch (BNSM) entspricht. Diese Regelung gilt auch für Sammelrahm oder an die Industrie weiterkaufte Milch aus den Käsereien. Ausgenommen ist nur Milch von denjenigen Produzentinnen und Produzenten, die bei der Datenbank Milch (DB Milch) unter der Definition «Übergangsfrist» registriert sind.

Zwar hätten sich in den vergangenen Monaten viele Betriebe angemeldet. Doch bei zahlreichen Betrieben stehe dieser Schritt noch aus, heisst es in der Mitteilung. Die BOM warnt: «Der Vorstand hat seine kompromisslose Haltung bekräftigt, dass diejenigen Betriebe, die sich in den kommenden Monaten nicht um eine Anmeldung bemühen, damit rechnen müssen, dass ihre Milch nicht mehr angenommen wird.» Die Anmeldefrist endet am 31. Dezember 2023.

Ab Anfang 2024 darf also nur noch Schweizer Milch produziert, gehandelt und verarbeitet werden darf, die dem Nachhaltigkeitsstandard «Swissmilk Green» entspricht. Für Ausnahmefälle gibt es Kompensationsmöglichkeiten – mit Zuschlag – und eine Übergangsfrist ohne Zuschlag. Alle Informationen dazu gibt es hier

Kommentare (1)

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  • Verbraucher | 26.08.2023
    Bürokratie pur,
    unglaublich was da wieder kreiert wurde (Beispiel Kompensationsmöglichkeiten) Mailverkehr hin und her!!
    Was merkt der Konsument von diesem grünen Teppich?
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