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«Milchbauern einmal mehr Verlierer»

Die Ausfuhrbeiträge nach «Schoggigesetz» müssen abgeschafft werden. Das verlangt die WTO. Der Bundesrat will stattdessen die Mittel direkt an die Produzenten weiterleiten. Die Gesetzesrevision des Bundesrates stösst dem Zürcher Bauernverband sauer auf.

Reto Blunier |

 

 

Die Ausfuhrbeiträge nach «Schoggigesetz» müssen abgeschafft werden. Das verlangt die WTO. Der Bundesrat will stattdessen die Mittel direkt an die Produzenten weiterleiten. Die Gesetzesrevision des Bundesrates stösst dem Zürcher Bauernverband sauer auf.

Im vergangenen Dezember hat die Welthandelsorganisation beschlossen, dass Ausfuhrbeiträge nicht mehr mit den WTO-Regeln vereinbar sind. Mit dem Schoggigesetz-Geld werden verarbeitete Landwirtschaftsprodukte für den Export verbilligt. Die Schweiz hat bis Ende 2020 Zeit, ihr System anzupassen.

Vernehmlassung bis Januar


Der Bundesrat Ende September das Bundesamt für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) beauftragt, die Vernehmlassung für ein Massnahmenpaket zur Umsetzung des WTO-Beschlusses zu eröffnen. Die Vernehmlassungsfrist dauert bis zum 19. Januar 2017.

Einerseits soll das Bundesgesetz über die Ein- und Ausfuhr von Erzeugnissen aus Landwirtschaftsprodukten (sog. «Schoggigesetz») zur Aufhebung der Ausfuhrbeiträge angepasst werden. Andererseits enthält die Vorlage auch Massnahmen, die die Wertschöpfung der Nahrungsmittelproduktion unterstützen und die Wettbewerbsfähigkeit stärken, schrieb der Bundesrat in einer Mitteilung Ende September.

Produzenten sollen direkt unterstützt werden

So ist eine neue Stützung von Milch und Brotgetreide vorgesehen, die direkt dem Produzenten vergütet werden. Die neuen Stützungsmassnahmen sollen durch eine haushaltneutrale Verschiebung ins Landwirtschaftsbudget der in der Finanzplanung für die Ausfuhrbeiträge vorgesehenen Mittel finanziert werden (67,9 Mio. Franken pro Jahr).

Der Zugang der exportierenden Nahrungsmittelindustrie zu Rohstoffen in genügender Menge und zu wettbewerbsfähigen Konditionen soll erhalten bleiben. Dies soll mit einer Vereinfachung des Bewilligungsverfahren für den aktiven Veredelungsverkehr mit Milch- und Getreidegrundstoffen erreicht werden. Der Veredelungsverkehr ermöglicht die zollfreie Einfuhr von Rohstoffen für die Herstellung von Exportprodukten.

ZBV entschieden gegen Vereinfachung des Veredelungsverkehrs


Die Gesetzesrevision wird vom Zürcher Bauernverband (ZBV) umfassend zurückgewiesen. Der Vorschlag werde ausschliesslich auf dem Buckel der Produzenten ausgetragen, schreibt der ZBV am Dienstag in einem Communiqué. «Die Verlierer werden einmal mehr die Milchproduzenten sein», betont der Verband.  

Die Revision würde die Milchbauern mehrfach schädigen. Die Rückweisung wird wie folgt begründet:

- Die Auszahlung direkt an die Produzenten über Direktzahlungen wird zu aus Sicht des Verbandes einem unverzüglichen Abzug beim Milchpreis auf die gesamte Milchmenge führen. Dies hätten Änderungen in der Vergangenheit gezeigt. Profiteure wären gemäss dem ZBV die Verarbeiter und die Grossverteiler.

- Die Revision würde die Intransparenz weiter erhöhen, so der ZBV. Die Produzenten hätten bereits kein Vertrauen in das heutige System. Diese undurchsichtige Situation würde nur zu einer Margenverbesserung der Verarbeiter und Detailhändler führen.

- Für die Rohstoffverbilligung künftig exportierter Lebensmittel mit Schweizerkreuz werden die Verarbeiter Gelder bei den Produzenten einfordern, hält der ZBV fest. Die Produzenten würden damit bereits zum zweiten Mal verlieren.

- Der vereinfachte Veredelungsverkehr sei nichts anderes als eine schrittweise Öffnung der weissen Linie, warnt der Verband. Es bestünde die Gefahr, dass die Verarbeiter einige Prozent Schweizer Milch nicht aufkauften. Dies führe unweigerlich zu Preisdruck, betont der ZBV.

Der Zürcher Bauernverband fordert einen neuen Lösungsvorschlag. Dieser müsste folgende Anforderungen erfüllen:

- Mit der Allgemeinverbindlichkeit des Bundes sollen Selbsthilfemassnahmen der Produzenten finanziert werden.

- Die heutigen Schoggigesetz-Gelder sollen in Gelder für Selbsthilfemassnahmen umbenannt werden . Diese Gelder sollen ausschliesslich über eine bäuerliche Treuhandstelle an die Milch- und Getreideproduzenten verrechnet werden. Eine der Massnahmen kann gemäss des ZBV die Vergünstigung von Milch für Exportzwecke sein. 


- Eine Erleichterung des aktiven Veredelungsverkehrs darf aus Sicht des ZBV unter «keinen Umständen» akzeptiert werden.

- Die Produzenten sollen eine Direktmitgliedschaft bei den Schweizer Milchproduzenten oder anderen Produzentenorganisationen erhalten

Transparenz schaffen

Der Zürcher Bauernverband fordert vom Schweizer Bauernverband und den Schweizer Milchproduzenten eine vertiefte Analyse des Schweizer Milchmarktes. Vor allem die Prozesse und die künftigen Geldflüsse (nach Ablösung des Schoggigesetzes) zwischen Erstmilchkäufer/Verarbeiter und Produzente gälte es zu untersuchen. Die Intransparenz ist in den Augen des ZBV unbedingt zu beheben. Mit diesem Schritt könnte das Vertrauen der Milchbauern in das System wiederhergestellt werden.

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