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Milchgold und Emmentaler: Richter entscheidet

Emmentaler Switzerland hat gegen die Milchgold Käse AG Sanktionen ausgesprochen, weil diese zu alte Milch verarbeitete. Die Milchgold Käse AG akzeptierte die Sanktionen nicht, so dass sich die beiden Parteien wohl bald vor Gericht treffen.

jul |

 

 

Emmentaler Switzerland hat gegen die Milchgold Käse AG Sanktionen ausgesprochen, weil diese zu alte Milch verarbeitete. Die Milchgold Käse AG akzeptierte die Sanktionen nicht, so dass sich die beiden Parteien wohl bald vor Gericht treffen.

„Wenns Verletzungen gegen das Pflichtenheft von Emmentaler AOP gibt, dann müssen wir mit allen Mitteln dagegen vorgehen.“ Mit diesen Worten leitete Fred Rufer, Vizedirektor bei Emmentaler Switzerland, an deren Delegiertenversammlung seinen Vortrag über den Fall Milchgold Käse AG ein. Es sei dem Vorstand ein Anliegen, den Delegierten Fakten zu dem Fall zu liefern und über den Stand des Verfahrens zu informieren.  

Zu alte Milch

Am 27. Februar 2018 habe die Kontrollstelle Emmentaler Switzerland den Betrieb der Milchgold Käse AG in Auw AG kontrolliert. „Anlässlich dieser Kontrolle stellte man fest, dass zwei Tage alte Milch verarbeitet wurde. Das ist gemäss dem Pflichtenheft von Emmentaler Switzerland nicht erlaubt“, sagte Rufer. Der Betriebsleiter der Milchgold Käse AG habe bestätigt, dass bereits seit dem 1. Januar 2016 zweitägige Milch verarbeitet wurde, so Rufer. 

Das hatte gemäss Rufer verschiedene Konsequenzen. „Auf der einen Seite sprach die Kontrollstelle gemäss dem Sanktionskatalog und dem Kontrollhandbuch Sanktionen aus.“ Sie nahmen also die Deklassierung einer Monatsproduktion vor. Konkret wurde „aller Emmentaler, der im Dezember 2017 bei Milchgold produziert worden war, zu Schmelzkäse deklassiert. Insgesamt mehr als 30 Tonnen“, wie das Zofinger Tagblatt Mitte März berichtete. 

Nach der Kontrollstelle hat auf der anderen Seite Emmentaler Switzerland reagiert. Am 13. September 2018 haben sie „gemäss dem Reglement von Emmentaler Switzerland eine Konventionalstrafe ausgesprochen und die Abschöpfung des finanziellen Vorteils sanktioniert“, sagt Rufer. Das heisst, dass die Käserei „den erzielten finanziellen Vorteil zurückzahlen muss“, schreibt das Zofinger Tagblatt weiter. 

Keine Einigung

Wie Rufer weiter sagte, habe die Milchgold Käse AG die Sanktionen angefochten und Rekurs eingereicht. Die beiden Parteien trafen sich daraufhin vor der Schlichtungsbehörde. Sie konnten sich aber nicht einigen. „Das Schlichtungsverfahren fand ergebnislos statt“, wie es Rufer ausdrückt. 

Die Schlichtungsbehörde habe laut Rufer darauf hin der Michgold Käse AG eine Klagebewilligung erteilt. Die „Anfechtungsklage liegt zurzeit beim Regionalgericht Bern Mittelland“, sagt Rufer. Wann der Gerichtstermin stattfinde, „kann ich euch heute noch nicht sagen. Wir haben noch keinen Termin, wann die Gerichtsverhandlung stattfinden wird“, so Rufer weiter. 

Ermittlung wegen Betrug

Rufer sagte weiter, dass ihm „bekannt sei“, dass die Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau gegen den Geschäftsführer der Käserei ermittle. „Wir wissen nichts Genaueres, aber wir verfolgen die Ermittlungen. Wenn neue Tatbestände ans Licht kommen, die für uns relevant sind, werden wir nochmals und weiterführende Sanktionen ergreifen“, so Rufer. Laut dem Zofinger Tagblatt hat die Staatsanwaltschaft „ein Verfahren wegen Verdachts auf Betrug eröffnet“, und dass für den beschuldigten Käser die Unschuldsvermutung gelte. 

Bereits abgeschlossen ist laut dem Zofinger Tagblatt aber das „Verwaltungsverfahren des Bundesamts für Landwirtschaft. Dieses ergab, dass die Milchgold Käse AG zu Unrecht 1,1 Millionen Franken Bundesbeiträge bezogen hatte. Die Milchgold Käse AG musste die zu Unrecht bezogenen Gelder zurückzahlen und ausserdem eine Busse von 8000 Franken begleichen.“

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