Gegenüber der EU ist der Käsemarkt bereits liberalisiert. Jetzt fordern einige, der übrige Milchmarkt müsse ihm folgen. Ein Bericht des BLW kommt zum Schluss, dass dies die Bundeskasse um 300 Mio. Franken belasten würde.
2Löst der komplette Abbau des Grenzschutzes für Milchprodukte die heutige Überschussproblematik? Kann der Marktanteilsverlust gebremst werden und der Export gesteigert? Das fragte sich im Mai die Wirtschaftskommission (WAK-N) des Nationalrats.
Allen voran Kommissionsmitglied und Mitglied der Verwaltung des Migros-Genossenschaftbundes Jean-René Germanier (FDP, VS) wollte Klarheit. Er beauftragte das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW), einen Bericht zur sektoriellen Marktöffnung mit der EU abzufassen. Als Vorbild solle der bereits liberalisierte Käsemarkt gelten.
18 Rappen weniger
Zwar bezeichnet das BLW den Abbau des bestehenden Grenzschutzes bei der weissen Linie (Frischmilch, Butter, Milchpulver, Joghurt usw.) gegenüber der EU als langfristige Perspektive für die Milchbranche. Der Bericht führt aber vor Augen, welche Nachteile eine solche Liberalisierung mit sich bringt.
Der Milchpreis würde sofort auf EU-Niveau sinken. Dabei geht das BLW von einer Preissenkung von 18 Rappen je Kilo aus. Weiter müsste der Bund die Verkäsungszulage (264 Mio. Franken) streichen, und die Ausfuhrbeihilfen im Rahmen des Schoggigesetzes (40 Mio. Franken) würden sich erübrigen.
Alles in allem müssten die Milchbauern sich jährlich rund 612 Mio. Franken Einkommen ans Bein streichen – die durch den Ausstieg der EU aus der Milchkontingentierung 2015 bedingten Preisreduktionen noch nicht eingerechnet.
Preisausgleich durch Bund
Auf der anderen Seite aber würde der Bund durch den Wegfall der Verkäsungszulage und der Ausfuhrhilfen 304 Mio. Franken einsparen. Das BLW kommt deshalb zum Schluss: Die Erlöslücke der Milchproduzenten müsste mit Stützungsmassnahmen kompensiert werden. Dies würde den Bund nach Abzug der frei werdenden Mittel jährlich zusätzlich gut 300 Mio. Franken kosten.
Gelder, die der zweckgebundenen Bilanzreserve entnommen werden könnten. Diese belief sich Ende 2011 auf 1,7 Mrd. Franken und darf für die Finanzierung von Begleitmassnahmen verwendet werden. Die Freigabe von Mitteln aus der Bilanzreserve zur Aufstockung des Zahlungsrahmens der Direktzahlungen muss aber vom Parlament beschlossen werden.
Zwei Beitragstypen
Um die Gelder den Milchbauern zukommen zu lassen, sieht das BLW zwei Möglichkeiten: Entweder soll der Versorgungssicherheitsbeitrag je Hektare zur Milchproduktion genutzte Grünfläche erhöht oder es soll ein individueller Betriebsbeitrag je Milchproduktionsbetrieb geschaffen werden.
Bei Letzterem würde es sich um eine Pauschale handeln aus der Differenz des Milcherlöses vor der Grenzöffnung und nach der Grenzöffnung und des Erlöses nach der Öffnung – bei gleicher Menge versteht sich. Definiert werden müsste dabei noch, wie der Betriebsbeitrag bei Betriebsübernahme oder bei innerer Aufstockung berechnet würde.
Das BLW sieht in der Grenzöffnung vor allem die Chance, nicht weitere Marktanteile zu verlieren. Zudem würde der Marktzutritt zur EU für wertschöpfungsstarke Produkte erleichtert, was sich positiv auf die Exportbilanz auswirken soll. Jedoch sollen auch die Fettüberschüsse besser verkauft werden. Denn anstatt sie ausserhalb der EU entsorgen zu müssen, könnten sie innerhalb der EU zu besseren Konditionen abgesetzt werden.
Nachteile überwiegen
Für den Bauern resultieren mehr Nach- als Vorteile. Er wäre noch abhängiger von den Direktzahlungen, und die Preise wären nicht nur tiefer, sondern würden auch stärker schwanken. Zudem bestünde die Gefahr, dass die Verarbeiter die Milch im Ausland beschaffen würden.
Profitieren würden wohl die Konsumenten, denen eine grössere Palette an Importprodukten zur Verfügung stehen würde. Einen Nutzen daraus ziehen könnten dank billigerem Rohstoff auch die Verarbeiter. Keinen Vorteil hätte der Steuerzahler, der tiefer in die Tasche greifen müsste.