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Milchprodukte: Bezeichnungsschutz gestärkt

Der Milchindustrie-Verband (MIV) hat die nachdrückliche Stärkung des Bezeichnungsschutzes für Milch und Milchprodukte durch eine aktuelle Änderung des Milch- und Margarinegesetzes begrüsst.

AgE |

 

 

Der Milchindustrie-Verband (MIV) hat die nachdrückliche Stärkung des Bezeichnungsschutzes für Milch und Milchprodukte durch eine aktuelle Änderung des Milch- und Margarinegesetzes begrüsst.

Bei veganen und pflanzlichen Produkten dürfe zum Beispiel nicht durch Etikett, Werbung oder Aufmachung irgendwelcher Art behauptet oder der Eindruck erweckt werden, dass es sich bei dem betreffenden Erzeugnis um ein Milcherzeugnis handele, erläuterte der Verband vergangene Woche in Berlin. 

Ein Verstoss gegen diese Regelung sei strafbewehrt und werde mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe geahndet. „Das ist ein weiterer Meilenstein zum Bezeichnungsschutz für Milch und Milcherzeugnisse“, erklärte MIV-Geschäftsführer Jörg Rieke. Er wies zudem darauf hin, dass es laut der Gesetzesänderungsbegründung der deutschen Bundesregierung erforderlich sei, aufgrund mehrerer gravierender Verstösse - vor allem bei Milchbezeichnungen für pflanzliche Erzeugnisse - die Geldbußen in den Bussgeldvorschriften zu verdoppeln. 

Der MIV hofft, dass dieses deutliche Signal der Politik und die ständige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum europaweit geltenden Bezeichnungsschutz für Milch und Milcherzeugnisse dazu führen werden, dass die Verstösse nun deutlich zurückgehen. Die Änderung des Milch- und Margarinegesetzes mit dem erweiterten Bezeichnungsschutz trat am vergangenen Freitag in Kraft.

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