Am 26. September wurde ein Aktionsplan vorgestellt, für den umgerechnet gut 74,3 Mio. Euro (70,1 Mio. Fr.) bereitgestellt werden.
Konkret soll den immer noch knapp 5’900 Wirtschaftsbeteiligten, also Hundefarmen, Schlachthöfen, Restaurants und Vertriebsunternehmen, der Ausstieg erleichtert werden. Wenn jemand vor dem endgültigen Verbot die Hundemast einstellt, soll es sogar mehr Geld geben.
Mäster, die ihre Tätigkeit vor dem Inkrafttreten des Verbots 2027 beenden, sollen je nach Zeitpunkt der Aufgabe der Hundehaltung zwischen 150 Euro und 400 Euro (142 bis 377 Fr.) je Tier als Entschädigung erhalten. Zudem werden für alternative Geschäftsideen zinsgünstige Kredite bereitgestellt.
Bereits im Januar dieses Jahres wurde ein Gesetz verabschiedet, das zur genannten Frist die Zucht, den Verkauf und das Schlachten von Hunden für ihr Fleisch mit bis zu drei Jahren Gefängnis oder einer Geldstrafe von bis zu 20’000 Euro (18’900 Fr.) unter Strafe stellt. Frühere Versuche, Hundefleisch zu verbieten, sind an den Protesten der Industrie gescheitert.
Medienberichten zufolge sollen erst kürzlich einige Hundert Züchter und Verkäufer vor Regierungsgebäuden gegen ein Verbot demonstriert haben. Die Preise pro Kilogramm Schlachtgewicht übersteigen bei Hundefleisch die Sechs-Euro-Marke (5,70 Fr.) meist deutlich. Schweinefleisch aus der EU wäre also eine preiswerte Alternative.