Acht Mineralöl-Handelsfirmen haben bei der Oberzolldirektion Einsprache erhoben gegen die per 1. Januar 2014 in Kraft gesetzte Erhöhung der CO2-Abgabe auf Heizöl und Erdgas. Diese beruhe auf einer unzureichenden Gesetzes- und einer nicht nachvollziehbaren Datengrundlage, begründen sie ihre Einsprache.
Die CO2-Abgabe auf Brennstoffen wurde per Anfang Jahr von 36 auf 60 Franken pro Tonne CO2 erhöht. Der Bund begründet die Erhöhung damit, dass das für 2012 gesteckte CO2-Ziel nicht erreicht wurde. Ziel war, die CO2-Emissionen aus der energetischen Nutzung fossiler Brennstoffe bis Ende 2012 um 15 Prozent zu senken. Erreicht wurde laut dem Bundesamt für Umwelt (BAFU) jedoch lediglich eine Reduktion um 14,7 Prozent.
In einer Medienmitteilung vom Freitag machen die mineralölsteuerpflichtigen Unternehmen geltend, dass die Erhöhung des Abgabesatzes zu Unrecht erfolgt sei. Einerseits sei der Artikel der 2013 in Kraft getretenen CO2-Verordnung, welcher der Abgabenerhöhung zugrunde liegt, gesetzes- und verfassungswidrig. Er enthalte etwa rückwirkend verschärfte Zwischenziele. Dies stufen die Mineralölhändler als unzulässig ein.
Zudem seien die Voraussetzungen für die Erhöhung der Abgabe nicht nachgewiesen. Zur Messung des CO2-Ausstosses stütze sich das Bundesamt für Umwelt auf den vom Bundesamt für Energie berechneten Energieverbrauch. Dieser falle beim Heizöl seit Jahren deutlich höher aus als der Heizölabsatz im Markt - gemäss Bund wird also mehr Heizöl verbraucht als verkauft.
Da der Grund für diese Differenz bis anhin ungeklärt geblieben sei, betrachten die Mineralölhändler die Emissionsberechnung des Bundes als fehlerhaft. Es sei stossend, dass öffentliche Abgaben auf einer solch mangelhaften Grundlage erhoben würden, halten sie fest. Mit ihrer Einsprache wollen sie in diesen Punkten Klarheit schaffen.