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Mineralölsteuer: Rückerstattung bleibt

 

Den Grünliberalen (GLP) ist die Rückerstattung der Mineralölsteuer an die Bauern ein Dorn im Auge. Sie forderten die Abschaffung. Der Nationalrat will davon aber nichts wissen. 

 

Der Nationalrat hat eine Gesetzesänderung abgelehnt, mit der die Rückerstattung der Mineralölsteuer an die Landwirtschaft abgeschafft werden sollte. Die grosse Kammer stimmte mit 100 zu 82 Stimmen bei 3 Enthaltungen gegen eine Motion von Jürg Grossen (GLP/BE).

 

«Rückerstattung ist veraltet»

 

«Der Rückerstattungsmechanismus für die Mineralölsteuer an die Landwirtschaft ist veraltet. Die Rückerstattungen von Mineralölsteuern sind in Hinblick auf das Ziel des Bundesrates und auf das Ziel des Klimaabkommens von Paris mit netto null C02 bis 2050 grundsätzlich nicht mehr opportun», sagte Grossen am Donnerstag im Nationalrat. 

 

In seiner Antwort habe der Bundesrat signalisiert, dass er sich eine Abschaffung des bestehenden Systems vorstellen könnte. Grossen wies anschliessend auf den Entscheid des Ständerats, die Agrarpolitik 2022+ zu sistieren, hin. «Mit der aktuellen Agrarpolitik werden die Umweltziele verfehlt, die Biodiversität laufend reduziert und es wird viel zu wenig für die Einhaltung der Klimaziele geleistet. Die Landwirtschaftslobby wehrt sich mit Händen und Füssen gegen jede zielführende Weiterentwicklung», sagte der Berner weiter. 

 

System zwingt Bauern zur Sparsamkeit

 

«Im Moment untersteht die Rückerstattung der Mineralölsteuer an die Landwirtschaft auch einem gewissen Spareffekt; die Mineralölsteuer wird nicht für die gesamte Treibstoffmenge, die die Bauern verbrauchen, zurückerstattet, sondern für eine plafonierte Menge, die an die Fläche gebunden ist», sagte Bundesrat Ueli Maurer.

 

Das jetzige System zwinge die Bauern, die Treibstoffmenge sorgfältig einzusetzen, weil sonst die Mineralölsteuer nicht rückerstattet werde.  Die Ratsmehrheit folgte dem Bundesrat und sah keinen Bedarf für ein rasches Handeln in diesem Bereich. Eine Aufhebung der Rückerstattung der Mineralölsteuer mit einer Umlagerung der Finanzmittel in die Direktzahlungen solle erst später geprüft werden, sagte Maurer. Die Motion ist damit erledigt.

 

 

Seit 1962 wird der Landwirtschaft ein Teil der Mineralölsteuer erlassen respektive zurückerstattet. Nationalrat Jürg Grossen wollte dies ändern. Deshalb reichtet er die Motion «Klimaschädliche Fahrzeuge und Maschinen auf Bauernhöfen nicht weiter subventionieren» ein. 

 

65 Millionen Rückerstattung

 

Die Hälfte der Mineralölsteuer dient zweckgebunden der Finanzierung von Strassen, die andere Hälfte fliesst in die allgemeine Bundeskasse. Landwirte behandelt der Bund privilegiert. Die Landwirte erhalten 77 Prozent der Mineralsteuer zurück. Das sind rund 65 Millionen Franken, die an 44’000 Betriebe ausbezahlt werden. Im Schnitt erhält jeder dieser Betriebe rund 1’625 Franken zurück.

 

Privileg der Bauern

 

Der Berner Oberländer erachtet die Rückerstattung einerseits als Privileg und andererseits als unökologisch. Die Schweiz habe sich verpflichtet, weniger Treibhausgase auszustossen und der Klimaerwärmung entgegenzuwirken. «Gleichzeitig subventionieren wir den Treibstoffverbrauch der Landwirtschaft, indem wir die Mineralölsteuer zurückerstatten – das ist widersinnig», sagte er im Februar 2019 gegenüber den «CH-Medien».

 

Nationalrat Jürg Grossen (GLP/BE) erachtet die Rückerstattung  als Privileg. 
ALESSANDRO DELLA VALLE

 

Die Rückerstattung sei ein Fehlanreiz, schrieb er in seiner Motion. Der Landwirtschaft komme eine besondere Rolle im Kampf gegen den Klimawandel zu. Er bezieht sich dabei auf Aussagen des Weltklimarats IPCC. Dieser macht die Landwirtschaft für rund einen Drittel aller weltweiten CO2-Emissionen verantwortlich. «Wir müssen sicherstellen, dass die Unterstützung der Bauern nicht dem Kima schadet», machte Grossen deutlich.

 

Rückerstattung

 

Die Mineralölsteuer wird auf der Treibstoffmenge rückerstattet, die unter durchschnittlichen Bedingungen je Flächeneinheit und Kulturart normalerweise verbraucht wird (Normverbrauch). Folgende Bewirtschaftungsformen und Transportarten sind im Normverbrauch berücksichtigt: Feldarbeiten, Hofarbeiten, Fuhren zwischen Feld und Hof, Waldarbeiten und Holztransporte aus dem Wald bis zu einer mit Lastwagen befahrbaren Strasse.

 

Die Steuer wird dem Bewirtschafter eines landwirtschaftlichen Betriebes mit Ausnahme von Alpkorporationen und Sömmerungsbetrieben rückerstattet. Als Bewirtschafter gilt die Person, die einen Betrieb auf eigene Rechnung und Gefahr bewirtschaftet. Lohnunternehmen und Bewirtschafter, die mit ihren Maschinen und Fahrzeugen für Dritte Arbeiten verrichten, können für diese Arbeiten keine Steuerrückerstattung geltend machen.

 

Grossen will Elektrotraktoren

 

Jürg Grossen sieht in Elektrotraktoren grosses Potenzial. «Gemäss schweizerbauer.ch sehen auch die Landwirte elektrische Traktoren als grosse Chance – 60 Prozent befürworten Elektrotraktoren für ihren Betrieb», hielt der GLP-Präsident in seiner Motion fest. Das mache Sinn, denn der Strom könne direkt, kostengünstig und erneuerbar auf den Dächern der Landwirtschaftsbetriebe produziert werden. «Zudem profitieren die Böden. Dies deshalb., weil Abgase und Ölrückstände, die bisher in die Böden gelangen, eliminiert werden», schrieb Grossen weiter.

 

Grossen möchte E-Traktoren fördern.
TU Dresden

 

Markus Ritter hat bei den E-Traktoren noch Bedenken bezüglich der Leistungsstärke.  «Während der Erntezeit, wo wir deutlich länger mit den Traktoren unterwegs sind, ist die Laufzeit eindeutig zu kurz», sagte der Biobauer im Februar . Die Landwirtschaft sei derzeit noch auf Verbrennungsmotoren angewiesen.

 

Auch Finanzkontrolle will Abschaffung

 

Nicht nur Jürg Grossen, sondern auch die Eidgenössische Finanzkotrolle (EFK) ist für die Abschaffung der Rückerstattung. Sie stehe im Widerspruch zum Subventionsgesetz und zu internationalen Klima-Verpflichtungen der Schweiz, hielt die EFK im August 2018 fest. «Die wirtschaftliche Unterstützung dieses Sektors hat über Direktzahlungen zu erfolgen», teilte die EFK mit.

 

Der Bauernverband entgegnete, dass die Rückerstattung nicht nach dem effektiven Verbrauch berechnet werde, sondern auf einer Pauschale basiere. Der grösste Teil der Steuer fliesse in die Strasseninfrastruktur. Mehr Geld in der Kasse führe daher nicht zu einem positiven Effekt für die Umwelt oder das Klima, machte der Bauernverband deutlich.

Kommentare (2)

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  • Schafbauer | 19.12.2020
    Tja, das Volk hat sie bei den letzten Wahlen belohnt. Es kommt wohl anders, als du denkst.
  • Ädu Sutter | 18.12.2020
    Eines Tages werden sich die links grünen Politiker vor dem Volke verantworten müssen, für Ihre Landwirtschaftsfeindliche Politik.

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