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Missbrauch bekämpfen

Zur Durchsetzung geschützter Bezeichnungen sollen private Lebensmittelkontrolleure eingesetzt werden. Damit will das Parlament die Betrugs- und Missbrauchsbekämpfung stärken.

 

 

Zur Durchsetzung geschützter Bezeichnungen sollen private Lebensmittelkontrolleure eingesetzt werden. Damit will das Parlament die Betrugs- und Missbrauchsbekämpfung stärken.

Der Nationalrat hat am Montag eine Motion aus dem Ständerat mit dieser Forderung angenommen. Branchen- und Produzentenorganisationen sollen dafür mit dem zuständigen Bundesamt zusammenarbeiten. Die Motion sieht verschiedene Aufgaben für die privaten Kontrolleurinnen und Kontrolleure vor.

Unter anderem sollen diese sicherstellen, dass bei Erzeugnissen mit einer geschützten Bezeichnung das Gesetz und das jeweilige Pflichtenheft eingehalten werden. Zudem sollen sie ähnliche Erzeugnisse oder Nachahmerprodukte überwachen, um die Täuschung von Konsumentinnen und Konsumenten zu vermeiden.

Heute seien Produkte auf dem Markt mit den gleichen Bezeichnungen, die die strengen Bestimmungen nicht einhielten, sagte Kommissionssprecher Markus Ritter (CVP/SG). Für die Kontrollen seien heute lediglich die Kantonschemiker zuständig. Das sei sowohl personell als auch von den Ressourcen her ungenügend.

Ritter erinnerte daran, dass bei Stichproben eine Missbrauchsquote von 20 Prozent festgestellt worden sei. «Das ist viel zu viel», sagte er. Die Produzenten wertvoller Lebensmittel würden um ihre Anstrengungen gebracht, Konsumenten würden getäuscht. Die schwarzen Schafe müssten aufgespürt werden können.

Der Bundesrat hatte die Motion zur Ablehnung empfohlen. Innenminister Alain Berset warnte im Nationalrat vor Doppelspurigkeiten und zusätzlicher administrativer Belastung für die Betriebe. Der Rat überwies die Motion jedoch mit bloss einer Gegenstimme.

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