Die Kantonschemiker der Schweiz haben 2015 in einer gemeinsamen nationalen Kampagne 1445 schweizerische oder europäische Produkte überprüft, die mit geschützten Ursprungsbezeichnungen (GUB) oder geographischen Angaben (GGA) beziehungsweise mit den Bezeichnungen «Berg» oder «Alp» angepriesen wurden. Fazit: Es gibt Luft nach oben.
Ein Ziel der Lebensmittelgesetzgebung ist der Schutz der Konsumenten vor Täuschungen. Die Kontrolle obliegt den Kantonschemikern. Zur spezifischen Kontrolle von geschützten Bezeichnungen hat der Verband der Kantonschemiker der Schweiz (VKCS) 2015 eine gemeinsame nationale Kontrollkampagne in Betrieben durchgeführt, die Lebensmittel herstellen, verarbeiten, abpacken oder kennzeichnen.
Die Hälfte der Marktstände beanstandet
Die Kontrollen wurden in Restaurationsbetrieben, Bäckereien, Metzgereien, Käsereien, bei Grossisten, auf Märkten, in Grossverteilern und bei Detaillisten durchgeführt. Kontrolliert wurden dreissig geschützten schweizerischen Bezeichnungen (GUB, geschützte Ursprungsbezeichnung und GGA, geschützte geographische Angabe) als auch geschützte europäische Bezeichnungen (ca. 30 von mehr als 1000).
Die Resultate zeigen eine hohe Beanstandungsquote. Wie der VKCS am Donnerstag per Communiqué mitteilt, mussten schweizweit bei 50% der kontrollierten Marktstände, in 44% der überprüften Restaurationsbetriebe und in 39% der kontrollierten Bäckereien nicht konforme Bezeichnungen beanstandet werden. In 38% der 963 kontrollierten Betriebe mussten 313 Produkte beanstandet werden.
„Berg“ und „Alp“ bei einem Drittel nicht eingehalten
Bei Schweizer Produkten, die als GUB/GGA-Bezeichnung ausgelobt wurden, haben 14 Prozent (85 von 625) die Anforderungen nicht erfüllt. Am häufigsten beanstandet wurden Waren, die als „Walliser Trockenfleisch GGA“ oder als Spirituose „Damassine AOP“ angepriesen wurden. Die rechtlichen Anforderungen bei der Verwendung der Bezeichnungen «Berg» und «Alp» wurden von 100 kontrollierten Produkten in 36 Fällen (36%) nicht eingehalten.
Bei europäischen Produkten, die als GUB/GGA-Bezeichnung angepriesen wurden, haben 27 Prozent (192 von 721) die Anforderungen nicht erfüllt. "Formaggio Parmigiano Reggiano", "Feta" und "Prosciutto di Parma" waren die Bezeichnungen, die am häufigsten zu Beanstandungen führten.
Branchenverbände in Verantwortung miteinbeziehen
„Diese nationale Kampagne hat deutlich gezeigt, dass die rechtlichen Vorgaben zum Schutz von geographischen Bezeichnungen nur ungenügend berücksichtigt werden“, halten die Kantonschemiker fest. Die Anbieter von Lebensmitteln würden den Vorschriften zum Schutz dieser Bezeichnungen zu wenig Beachtung schenken.
Die Kantonschemiker fordern deshalb, dass die betroffenen Branchenverbände in die Verantwortung miteinbezogen werden. Je nach Art und Schwere der festgestellten Mängel wurde eine Verwarnung ausgesprochen oder Anzeige bei den Strafverfolgungsbehörden erstattet.