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Mit 800 Tieren durchs Schneegestöber

Markus Nyffeler aus Rüeggisberg BE ist zum zum 27. Mal mit seiner Wanderherde unterwegs. Mit Romantik hat das nichts zu tun.

 

Markus Nyffeler aus Rüeggisberg BE ist zum zum 27. Mal mit seiner Wanderherde unterwegs. Mit Romantik hat das nichts zu tun.

Es ist eisig kalt auf

den Hügeln des bernischen Brügglen. Schnee und Regen kämpfen um ihren Platz, während

die Bise dem genüsslichen Blick auf Gantrisch- und Stockhornkette den Reiz

abknappt. Am Wegrand steht Markus Nyffeler, vor ihm eine Herde robuster

Schafe. Nyffeler ist einer der wenigen Wanderhirten, die es in der Schweiz noch

gibt. Von Mitte November bis Mitte März zieht er mit seinen Tieren von Kehrsatz

durchs Gürbetal über den Längenberg und wieder zurück. Nächste Woche gehts mit 800 Schafen nach Mamishaus und Schwarzenburg.

Bewilligung einholen

Wer glaubt, das

Schafehüten sei ein leichtes, vergnügliches Handwerk, der irrt. Bevor mit der

Wanderung gestartet werden kann, müsse beim kantonalen Veterinäramt eine

Bewilligung eingeholt werden, erklärt Nyffeler. Jeder Hirte habe anzugeben, wie

viele Tiere er mitführt und welche Wanderroute er beabsichtigt. „Der Kanton Bern

teilt die Gebiete anschliessend den Hirten zu“. Nyffeler, der alle Jahre

wiederkommt, habe seinen Bezirk auf sicher. Neue Hirte müssten oft warten, bis einer

mit dem Wandern aufhört. Das Gras zur Fütterung der Schafe sei begrenzt.

Wandern bringt

Vor- und Nachteile

Konflikte mit Landwirten seien selten. Bauern die nicht wollen, dass ihr

Land überquert wird, würden sich meist vorgängig melden. Daran muss er sich halten. Gewisse befürchten,

dass die Grasnarbe beschädigt wird. Die Meinungen gehen jedoch auseinander. Nyffeler

sieht nur Vorteile: Der Dünger kräftige den Boden und die Hufe festigen ihn.

Gehe der Bestand zu hoch in den Winter oder bleiben Futterreste zurück, kann

der Wiederaustrieb im Frühjahr verzögert werden. Grasen die Schafe die Weiden

ab, wird genau dies verhindert. 

Zudem sind Winterweiden eine Form der

artgerechten Tierhaltung und vom Konsumenten gern gesehen. Es dauert zwar

länger bis die Lämmer schlachtreif sind, dafür sei die Fleischqualität deutlich

besser als bei Tieren die im Stall ausgemästet werden. Und trotzdem: Die Abnehmer bezahlen nicht mehr. Aktuell gibt es kein Label dafür.

 

Wanderhirten haben in der Schweiz eine lange Tradition. Schafe, die den Sommer auf der Alp verbracht haben, wandern zwischen November und März mit den Wanderhirten durch das Schweizer Unterland. Heute sind nur noch 20 bis 30 Wanderhirten im Einsatz. sda

 

Den kalten Nächten

muss Nyffeler nicht trotzen. Vor dem Eindunkeln werden die Schafe eingezäunt.

Der Landwirt verbringt die Nacht im nahegelegenen Daheim. Mit seiner Lebenspartnerin Barbara Gisiger führt

er in Rüeggisberg einen Bauernbetrieb. Auch sie ist Schafhirtin. Die beiden

scheinen ein gutes Team zu sein. Während er ganztags draussen bei den Schafen

ist, übernimmt sie zusätzlich den Haushalt und die Versorgung der trächtigen Auen

sowie der drei Pferde und der Hunde.

Herausforderung für Berufsschäfer

Die Wanderherde bietet

eine traditionelle Lösung um die Lämmer nach der Sömmerung auszumästen. Diesen

Winter ziehen rund 30 Schafherden von Weide zu Weide. Diese Zahl relativ

stabil, bestätigt der Bericht von Agridea. „Ab 1. Januar 2020 müssen alle

Schafe mit zwei Ohrmarken markiert sein, eine elektronisch und eine

konventionell“, erläutert Nyffeler im Interview mit schweizerbauer.ch.

Jede

Geburt und jede Bewegung, Sömmerung, Winterweide, Schlachthof oder Verkauf, müsse

in der Tierverkehrsdatenbank einzeln gemeldet werden. Nur die Anzahl Tiere sei

nicht mehr ausreichend. Die TVD für Schafe und Ziegen sei beschlossene Sache,

der Mehraufwand sei für Berufsschäfer so jedoch kaum realisierbar, ist

Nyffeler, überzeugt. Daher setzt sich der Verband Schweizer Berufsschäfer

für eine realitätsnahe Umsetzung ein.

 

Regelung Tierverkehrskontrolle

Der Bund sieht vor,

die Tierverkehrskontrolle bei den Schafen und Ziegen auszubauen. Gleich wie bei

Tieren der Rindergattung sollen Tierhaltende künftig sämtliche Geburten, Zu-

und Abgänge, Ein- und Ausfuhren sowie Verendungen von Tieren an die Betreiber

der Tierverkehrsdatenbank (TVD) melden.

Nur so kann die

Einzeltierrückverfolgbarkeit auch bei den Schafen gewährleistet werden. Bereits

vorhandene Tiere müssen nach- oder ummarkiert werden. Neu müssen bei jeder

Verschiebung zu einem anderen TVD-Standort die Ohrmarkennummern der

einzelnen Tiere auf dem Begleitdokument aufgeführt werden, auch betriebsintern.

 

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