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Mit Überwachung Rinder vor Tuberkulose schützen

Bei zwei erlegten Hirschen im österreichischen Montafon ist die Infektionskrankheit Tuberkulose festgestellt worden. Um einen Eintrag ins Prättigau möglichst frühzeitig zu erkennen und damit eine Ausbreitung zu verhindern, wird die Überwachung der Hirsche intensiviert.

sda/blu |

Erlegt wurden die zwei Hirsche Ende August im Gebiet der Tilisunaalpe im Gampadelstal (Montafon). Im Rahmen eines Überwachungsprogramms wurden sie mittels PCR-Methode positiv auf Tuberkulose getestet.

Tiere untersuchen

Um eine Ausbreitung in die Schweiz zu verhindern, wird der Kanton die Überwachung verstärken. Betroffen sind die Gemeinden Seewis, Grüsch, Schiers, Luzein, Küblis und die Fraktion Saas in Klosters, die nordöstlich der Landquart liegen. Ein Drittel der während der Hoch- und Sonderjagd geschossenen Hirsche sowie zusätzlich alle durch Hegeabschüsse erlegten und tot aufgefundenen (Unfall- und Fallwild) Hirsche werden gemäss den Behörden beprobt.

Man wolle mit dieser Untersuchungsoffensive verhindern, dass sich die Krankheit auf die Wildtierpopulation und die Rinder in der Region übertrage. «In der Zwischenzeit gibt es im grenznahen Gebiet weitere Verdachtsfälle», teilt das Bündner Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit am Dienstagmorgen mit.

Fütterungsverbot für Wild

Die logistisch anspruchsvolle Durchführung wird durch den kantonalen Patentjägerverband und dem Amt für Jagd und Fischerei unterstützt. Erst im Juni dieses Jahres wurde ein seit 2016 geltendes privates Fütterungsverbot für Hirsche, Rehe, Gämsen und Steinwild im Grenzgebiet zum Vorarlberg und Tirol verlängert. Dies, weil eine teilweise Verseuchung durch Tuberkulose bereits bekannt war.

Da in Teilen Österreichs die Rotwildpopulation teilweise mit Tuberkulose verseucht ist, gilt seit 2016 für das Grenzgebiet zu Vorarlberg und Tirol ein Verbot der privaten Schalenwildfütterung (Hirsch, Reh, Gämse, Steinwild). Das Verbot wurde am 3. Juni 2024 auf unbestimmte Zeit verlängert.

Tuberkulose

Die Schweiz gemäss Behörden bei Nutz- und Wildtieren als frei von der bakteriellen Infektionskrankheit. Die Tuberkulose ist eine chronisch verlaufende, bakterielle Infektionskrankheit. Wildtiere, Nutztiere und Menschen können daran erkranken. Der aktuell dominierende Erreger bei den Tuberkulosefällen bei Rothirschen in Westösterreich und Süddeutschland ist das Bakterium Mycobacterium caprae. Es kann auf Rinder, aber auch auf den Menschen übertragen werden.

Wildtiere (vor allem Rotwild, Schwarzwild und Dachse) können sogenannte «Reservoire» der Tuberkuloseerreger sein. Das heisst, die Krankheit kann sich zum Teil unbemerkt über lange Zeit in den freilebenden Populationen erhalten und so immer wieder zu Ansteckungen bei Rindern führen. Eine Übertragung von Tuberkuloseerregern zwischen Wildtieren und Rindern ist in beide Richtungen durch direkten Tierkontakt oder durch verunreinigtes Wasser oder Futter möglich.

Die Tuberkulose ist eine auszurottende und somit meldepflichtige Tierseuche. Wer Tiere hält oder betreut, muss Verdachtsfälle dem Bestandestierarzt melden.

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