Auf der französischen Mittelmeerinsel Korsika gehen die Agrarbehörden neue Wege bei der Bekämpfung von Subventionsbetrug. Die regionale Aussenstelle des Pariser Landwirtschaftsministeriums (DRAAF) bereitet derzeit die Einführung eines neuen Identifikationssystems für Rinder vor.
Mithilfe des sogenannten Bolus, einem in Keramik eingehüllten Mikrochip, sollen die Tiere eine zusätzliche individuelle Kennzeichnung erhalten. Das System, das nach demselben Prinzip wie ein Käfigmagnet funktioniert, wird ab dem kommenden Jahr Voraussetzung für den Erhalt von entsprechenden Beihilfen aus der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) und auch für die Anlieferung auf Schlachthöfen sein.
Lokale Produktion aufwerten
Die Rinderhalter müssen ihre Tiere bis spätestens 15. Oktober 2023 mit der neuen Kennzeichnung ausgestattet haben. Die Ohrmarken bleiben unverändert erhalten und sind Voraussetzung für die Aufnahme in das neue System. Die Kosten für die Einführung übernimmt der Staat. Die Landwirte können mit den zuständigen Behörden einen Termin für ihre Herden vereinbaren.
Nach Angaben der DRAAF wird der Bolus den Rindern oral verabreicht und ist völlig unbedenklich. Das System werde bereits seit mehreren Jahren zur Bekämpfung der Rindertuberkulose eingesetzt. Laut DRAAF soll die neue Kennzeichnung dabei helfen, die GAP-Beihilfen auf diejenigen Tierhalter auszurichten, die sich für technische, wirtschaftliche und gesundheitliche Fortschritte in der Rinderhaltung einsetzen und die lokale Produktion aufwerten.
Geld für nicht existierende Rinder
Typisch für Korsika sei die extensive Viehhaltung mit Freilauf, die immer wieder zu Problemen mit streunenden Tieren, verlorenen Ohrmarken, Diebstählen und Tuberkulose führe. Medienberichten zufolge entfallen von den korsischen GAP-Beihilfen 40 % auf die Rindfleischproduktion. Die Zahl der Tierhalter soll zwischen 2015 und 2022 von 900 auf zuletzt 1 200 angestiegen sein, während die Produktion kontinuierlich schrumpft.
Im November vergangenen Jahres waren drei Mitglieder einer korsischen Familie des Betruges mit EU-Agrarbeihilfen schuldig gesprochen worden. Die Richter hatten es als erwiesen angesehen, dass die Angeklagten mithilfe von drei fiktiven landwirtschaftlichen Betrieben zwischen Januar 2015 und April 2019 rund 750’000 Euro (740’000 Fr.) an Beihilfen zu Unrecht bezogen hatten. Unter anderem waren Zahlungen für mehr als 200 nicht existierende Rinder bezogen worden.


