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Mit dem Güllen besser noch warten

Während der Vegetationsruhe – ein klar definierter Begriff – darf keine Gülle ausgebracht werden. Nun aber beginnt die Natur zu erwachen. Jetzt helfen Checklisten abzuschätzen, ob ein Austrag möglich ist.

Susanne Meier |

 

 

Während der Vegetationsruhe – ein klar definierter Begriff – darf keine Gülle ausgebracht werden. Nun aber beginnt die Natur zu erwachen. Jetzt helfen Checklisten abzuschätzen, ob ein Austrag möglich ist.

Bereits liegt der Frühlingsduft in der Luft. Mancherorts riecht man allerdings auch nur den Duft frisch ausgebrachter Gülle. Rechtlich ist es allerdings heikel, jetzt schon zu güllen, denn noch herrscht Vegetationsruhe. Wer jetzt güllt, riskiert unter Umständen eine Anzeige. 

Die Vegetationsruhe umfasst denjenigen Zeitraum des Jahres, in dem die Pflanzen fotosynthetisch nicht aktiv sind, also nicht wachsen, nicht blühen und nicht fruchten. 

Im Schnitt über 5°C

Die Vegetationsruhe endet, wenn der siebte nacheinanderfolgende Tag eine Tagesmitteltemperatur von mindestens 5°C aufweist. Für die Berechnung des Tagesmittels werden die über 24 Stunden gemessenen Temperaturwerte gemittelt. Diese Definition ist amtlich abgesegnet, sie wurde vom Bundesgericht in einem unveröffentlichten Entscheid im Wesentlichen bestätigt.

Noch ist dies – ausser dank dem Föhn im Rheintal – nirgends erreicht. «In Zollikofen BE lagen die Durchschnittstemperaturen vom 10. bis am 16. Februar nie über 5°C», betont Jürg Kurmann von Meteotest. «Am 13. stiegen sie am höchsten, auf durchschnittlich 4,5°C.» In Kloten ZH lag die Durchschnittstemperatur nur am letzten Samstag mit 5,3°C über der 5-°C-Schwelle. In Luzern war der 15. Februar mit 6,4°C der durchschnittlich wärmste Tag, am Sonntag gab es genau 5°C im Schnitt, zuvor wurde die 5-°C-Marke allerdings nie erreicht. 

Die Böden sind feucht

Fritz Birrer von Dienststelle Landwirtschaft und Wald des Kantons Luzern weiss, wie sehr einem das Gefühl bei den Temperaturen    täuschen kann: «Die Bauern schätzen die Durchschnittstemperaturen eher als zu hoch ein. Die Vegetationsruhe ist noch nicht beendet.» Deshalb, so Birrer, rate man derzeit auch vom Güllen ab.

In den meisten Ställen seien die Lager noch nicht voll. Zudem seien die Böden sehr feucht. «Wenn man jetzt güllen muss oder will, muss man speziell gut aufpassen», so Birrer. «Die Gülle soll nicht mit dem Wasser des feuchten Bodens über die Grobporen in den Boden sickern, sondern zur Reinigung und Freisetzung der Nährstoffe in den ersten Zentimetern des Bodens zurückgehalten werden.»

Fragen beantworten

Verschiedene Kantone haben Merkblätter und Checklisten erstellt, die den Entscheid für oder gegen das Güllen in den Wintermonaten erleichtern sollen. Sie helfen auch in der gegenwärtigen Situation, die Risiken abzuschätzen. Zu beantworten sind folgende Fragen:

  • Ist der Boden wassergesättigt (nicht  saugfähig, leicht knetbar oder breiig)?
  • Ist der Boden gefroren (Schraubenzieher lässt sich mit der flachen Hand nicht mehr in den Boden stossen)?
  • Ist eine geschlossene Schneedecke vorhanden (Schnee liegt länger als einen Tag)?
  • Fallen starke oder anhaltende Niederschläge (lntensivniederschläge über 20mm in 24 Stunden sind kürzlich erfolgt, dauern an oder werden in weniger als drei Tagen erwartet)?

Ist eine dieser Fragen mit Ja zu beantworten, darf keine Gülle ausgebracht werden. Bei viermal Nein liegt aber auch noch kein Freipass zum Güllen vor. Dann muss man sich fragen:

  • Haben die Pflanzen einen Nährstoffbedarf?
  • Gibt es spezielle Bedürfnisse des Pflanzenbaus?

Einen Nährstoffbedarf haben die Pflanzen in der Vegetationsruhe grundsätzlich nicht. Spezielle Bedürfnisse können aber vorliegen, wenn aus hygienischen Gründen vor dem Weideaustrieb gegüllt wird, Kulturen, die mit Folie abgedeckt werden, gedüngt werden sollen oder wenn organische Dünger vor Ende der Vegetationsruhe effizienter genutzt werden können.

Menge anpassen

Jedenfalls sollte nur auf ebenen, tiefgründigen Parzellen und auf bewachsenen Boden gegüllt werden. Dabei sollten Mulden- und Hanglagen, drainierte Flächen sowie Grundwasser- und Naturschutzzonen gemieden werden, und die Güllemenge ist den Boden- und Kulturverhältnissen anzupassen (maximal 20m3/ha).

«Es lohnt sich, diese Regeln einzuhalten», weiss Birrer. «2013 ereigneten sich 28 von 35 Gülleunfällen im Kanton Luzern im ersten Halbjahr, als wir einen langen Winter und einen nassen Frühling hatten. Achtmal wurden beim Güllen unter schlechten Bedingungen Gewässer verschmutzt.»

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