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Mit Traktor Biberdamm zerstört

Im Schmidebach in Grossaffoltern BE haben Unbekannte mit einem Kraftfahrzeug einen Biberbau entfernt. Das ist illegal. Der Kanton sucht nun Zeugen, um den oder die Straftäter zur Rechenschaft ziehen zu können, heisst es in verschiedenen Schweizer Medien. Dem Unbekannten droht eine Busse von mehreren tausend Franken. 

Die niedlichen Biber sind nicht von allen gerne gesehen. Während sie für Spaziergängerinnen und Spaziergänger ein vorzügliches Fotomotiv darstellen, sind sie für Bauern gelegentlich ein Dorn im Auge. Denn Biber fällen Bäume, können Kulturen Schäden zufügen, Drainagen verstopfen oder mit ihren Dämmen sogar Felder überfluten. Konflikte mit den Bauern sind so vorprogrammiert.

Doch die Biberdämme eigeninitiativ zu entfernen ist ein Gesetzesverstoss und wird vom Staat geahndet. Wie die «Berner Zeitung» berichtet haben Unbekannte Anfang November mit einem Traktor einen Biberbau zerstört. Der Kanton hat einen Zeugenaufruf gestartet. Denn Biberbauten sind geschützt. Wer sie zerstört macht sich strafbar und muss mit einer Geldstrafe rechnen.

Geschützte Tierart

Vor 200 Jahren gab es in der Schweiz keine Biber mehr und also auch keine Konflikte. Seit den 1960er-Jahren siedelt sich der Biber wieder in unseren Gefilden an. Laut Angaben des Bundesamtes für Umwelt (Bafu) besiedeln heute wieder rund 5'000 Biber unsere Gewässer. Und mit der zunehmenden Biberpopulation kommt es auch wieder mehr zu Konflikten. Der Biber ist jedoch geschützt. Eigenwillig einen Biberbau zu zerstören ist strafbar, und kann mit einer Geldstrafe in der Höhe von mehreren Tausend Franken belegt werden.

Der zerstörte Biberdamm in Grossaffoltern sei kein Einzelfall, heisst es in der «Berner Zeitung». So gäbe es immer wieder Fälle, in denen Biberbauten illegal zerstört würden, schreibt die Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion des Kantons Bern.

Alles andere als ein Störenfried

Biberdämme sind sehr biodivers. Sie schaffen durch ihre Konstruktionen Teiche und Feuchtgebiete, wovon auch Amphibien profitieren können. Im Schmidebach sei der Biber schon seit einiger Zeit aktiv, heisst es im Bericht der «Berner Zeitung» weiter. Für die Gemeinde und deren Einwohner sei er auch nie ein Ärgernis gewesen. Gegenteilig seien sogar geführte Spaziergänge organisiert worden, um Interessierten das Leben der Biber näher zu bringen.

Öffentlich wollte sich niemand über den Vorfall äussern. Hinter vorgehaltener Hand würden jedoch Vermutungen geäussert. Da der Damm mit einem Traktor zerstören worden sei, gehe man von einem verärgerten Landwirt aus, der zur Selbstjustiz gegriffen hätte.

Interessenkonflikte

Der Biber würde mit seinem Wirken auch immer wieder verschiedene Interessen aufeinanderprallen lassen.  Naturschutz und Biodiversität auf einer Seite, die Landwirtschaft auf einer anderen. Mit seinen Dämmen und den damit verbundenen Folgen würde der Biber jedoch lediglich die Defizite eines Gewässers aufzeigen, heisst es in der «Berner Zeitung» weiter. Der Biber sei also nicht für allfällige Probleme hinsichtlich der Gewässer ursächlich, sondern er verschärfe nur bestehende Schwierigkeiten.  

Um Konflikte zu vermeiden, müssten Gewässer aufgewertet und die Nutzung angepasst werden. Dies beispielsweise mit einem Biberkonzept. Ein solches sei vom Wasserbauverband Lyssbach auch für den Schmidebach erstellt worden. Erst vor wenigen Wochen hätte der Verband den jetzt zerstörten Damm begutachtet, heisst es im Bericht weiter. Ihr Fazit war, dass der Biberbau keine Probleme darstellen würde. Auch dem Gemeindepräsidenten Adrian Bühler (FDP) seien keine Klagen hinsichtlich des Bibers zugetragen worden. Und doch hat sich jemand an diesem Biberdamm gestört. 

Der Biberbau befand sich im Schmidebach in Grossaffoltern BE

Ärger für Landwirte 

Für Ärger sorge der Biber jedoch unter Landwirtinnen und Landwirten. Denn häufig befinden sich ihre Ackerflächen und Wiesen neben einem Bach. Baut nun der Biber einen Damm, steigt der Wasserspiegel. In der Folge funktioniert die Entwässerung nicht mehr, und die Felder werden überschwemmt.

Biberbauten deshalb eigenwillig zu zerstören ist jedoch gesetzeswidrig und also eine strafbare Handlung. Denn Biber sind gesetzlich geschützt. Für einen Eingriff auf ihren Wohnbau braucht es eine Bewilligung der Wildhut.

Hier finden Sie weitere Informationen vom Bund über den Biber. 

Kommentare (11)

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  • Christoph Büschi | 04.12.2023

    Ich denke mit Geld kann man alles gut machen. Dann hat wohl auch kein Bauer was dagegen wenn sich Bieber ansiedeln. Die Öffentlichkeit muss die defekten Drainagen wieder instand stellen sobald der Bieber weg ist. Der Bauer muss für den Landverlust entschädigt werden der durch den Bieber entsteht. Weiter muss auch eine Entschädigung für die Wiederinstandstellung des Landes gezahlt werden.


    Wir brauchen auch einen Schutz für die Bauern, diese Spezies ist auch vom aussterben bedroht.

  • Franz | 01.12.2023
    Eine Frechheit sowas, ordentlich Bestraft soll der Bauer werden,und was die Bauern alles so für sich Beansprechen, gleich wie kein Wolf mehr auf den Bergen sein darf!
  • Naturanwalt | 30.11.2023
    Die Natur muss mehr Platz haben, ansonsten haben wir mit dem Artensterben ein gröberes Problem.
    • Thalmann | 04.12.2023
      Ja das stimmt aber der Mehrplatz geht oft oder fast Immer zu Lasten der Landwirte, auf ihrem Grund und Boden.
      Was würden sie in der Stadt sagen wenn vor auf ihrer Parzelle z.b Einfamilien Haus die Hälfte des Rasens weg ginge und für eine Bachöffung und sie weniger Platz haben? Landwirte sollten sowas dann einfach gratis hinnehmen. Da liegt das Problem
  • Lüönd Alois | 28.11.2023
    Es ist nicht gut, das die biber noch geschützt werden sobald es scheden auf sen Felder gibt, auch öffentliche wege werde somit nicht mehr benutzt bar und kostet die keiner den Eigentümer betzahlen mötchte
  • Meier hsns | 28.11.2023
    All diese Egoisten von grünen, ist Ihnen eigententlich bewusst mit jedem Quatratmeter Land den wir Reatunieren müssen wir mehr Lebensmittel importieren, das heißt mit ihren hohen Gehälter kaufen sie die Lebensmittel den armen Drittweltländern weg schlimmer gehts nicht mehr
    • Daneli | 28.11.2023
      Noch schlimmer! Mit diesen importierten Lebensmittel holen wir uns Rückstände von Pestiziden, Fungiziden und anderem in die Schweiz welche bei uns seit über 20 Jahren verboten sind! Schuld sind dann die einheimischen Bauern da diese Kreise nicht gewillt sind über den eigenen Tellerrand hinaus zu schauen.
  • Säuliamt | 28.11.2023

    Anzeiger Bezirk Affoltern 28.11.2023



    Aus Sicht der Biberfachstelle habe man damals zunächst keinen Handlungsbedarf erkannt, sagt Elmiger. Aufgrund der drohenden Eisproblematik bei den Bootsstegen fand dann am 8. November allerdings eine zweite, «eilends angesetzte» Begehung zum Thema Biber statt. Nach dem Augenschein wurde entschieden, diesen Winter ausnahmsweise in den Biberdamm einzugreifen, auch wenn die Massnahme keine langfristig wirksame Lösung darstelle, wie Elmiger zu bedenken gibt. Für die betroffenen Akteure gelte es, langfristige Lösungen zu suchen, um künftig mit einer natürlichen Biberdynamik und höheren Wasserständen umgehen zu können.



    Die Baudirektion bestätigte am Freitagnachmittag, dass der Gewässerunterhalt des Amts für Abfall, Wasser, Energie und Luft (Awel) den Biberdamm am Morgen entfernt habe. Nach einigen Tagen werde sich der Pegel des Sees wieder absenken.



    https://www.affolteranzeiger.ch/aktuell/bezirk-affoltern/artikelseite-bezirk-affoltern/ein-biber-staut-den-tuerlersee

  • Paul Niederer | 28.11.2023
    Wenn der Biber Anzeige erstattet und persönlich erscheint dann ja . Vieleicht hat ja der Biber den Damm wegreissen lassen um den Teich zu vergrössern.
  • Filax | 27.11.2023
    Sollen doch die Gestzeshüter und überschwenglichen Naturschützer mit ihren grossen gehältern.den Bauern den Schaden vergüten
    • Stauffer | 28.11.2023
      Tierschutz ist in Ordnung. Schutz und Unterstützung der Betroffenen ist wichtiger!! Das gleiche gilt bei Wölfen die auch von Unbeteiligten "geschützt" werden wollen.
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