Diese Verordnung erlaubte sogenannte proaktive Abschüsse von Wölfen. Wie Rösti im Zusammenhang mit einer Interpellation von Céline Vara (Grüne/NE) weiter sagte, habe es im Bundesrat eine politische Abwägung gegeben, ob eine kurze Konsultation möglich sei oder nicht.
Innert kürzester Zeit 300 Wölfe
Zugunsten einer kurzen Konsultation habe sich der Bund entschlossen, weil bei einen normalen Vorgehen zwei Saisons lang keine Wölfe hätten abgeschossen werden dürfen, so Rösti. Diejenigen Organisationen, welche sich zur Jagdrevision äussern konnten, hatten gemäss Parlamentsunterlagen eine Woche lang Zeit für die Antwort.
Rösti argumentierte, insofern habe der Bundesrat kein Präjudiz geschaffen, denn es habe Dringlichkeit geherrscht. Damals sei festgestellt worden, dass die Zahl der Wölfe in der Schweiz innert dreier Jahre von hundert auf 300 angestiegen sei. Experten hätten gesagt, erst ab 80 Rudeln in der Schweiz reguliere sich die Art selber. «Innerhalb kürzester Zeit wäre diese Zahl erreicht worden; entsprechend gross war der Druck. Wir entschieden dann im Sommer, eine Konsultation durchzuführen», führte er aus.
«Ich glaube, dass wir dem Gesetz Genüge taten», so Rösti. Der Druck sei enorm gewesen. Er halte fest, dass der Wolf nun auch Grosstiere angreife. «Das ist ein Faktum, obwohl man über mehrere Jahre behauptet hat, Grosstiere würden nicht angegriffen. Ich sage Ihnen ganz offen: Ich möchte nicht Umweltminister sein, wenn plötzlich ein Mensch oder ein Kind angegriffen wird», sagte Rösti. Er stehe unverändert zu dieser Massnahme. Es sei aber ganz klar kein Präjudiz, um in anderen Verordnungen dann einfach auch so vorzugehen.
Weitere Revision in Vernehmlassung
«Zusammengefasst: Ich bin der Meinung, dass infolge der Dringlichkeit mit der Vernehmlassung der Stakeholder, auch wenn sie kurz war und von der Frist bei gesetzlichen Vorlagen abgewichen wurde, mit der Konsultation der Kommissionen, mit der Erfahrung aus früheren Konsultationen hier dem Notwendigen Rechnung getragen wurde», so der Umweltminister weiter.
Schon im vergangenen September zeigte Rösti in einer Fragestunde des Nationalrats Verständnis für erstaunte Reaktionen zur kurzen Konsultationsfrist. Ende März schichte der Bundesrat eine weitere Revision der Jagdverordnung in eine Vernehmlassung, die bis zum 5. Juli dieses Jahres läuft.