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Molkerei Lactalis klagte gegen Herkunftsangabe

aiz/blu |

 

Seit 2016 läuft in Frankreich ein Experiment über die Herkunftskennzeichnung von Zutaten in Lebensmitteln. Danach muss die Lebensmittelindustrie das Herkunftsland der Milchanteile in ihren Erzeugnissen auf dem Etikett benennen. 

 

Gegen die Verordnung geklagt hatte die französische Molkereigruppe Lactalis. Mit einem Dekret hatte die Regierung in Paris im Januar 2017 die Pflicht eingeführt, dass Milch und Milchprodukte auf dem Etikett mit dem Ursprungsland der Milch zu kennzeichnen sind. Statt dem Land darf die Angabe auch «Ursprung: EU» oder «Ursprung: Nicht-EU» lauten. Importierte Erzeugnisse sind von der Regelung ausgenommen.

 

Das Molkereiunternehmen Lactalis klagte dagegen wegen der aus seiner Sicht unnötigen Mehrkosten vor dem Verwaltungsgericht in Paris und bekam Recht. Der französische Staat wurde zu einer Entschädigung von 6’000 Euro für die Molkerei verurteilt.

 

Das höchste französische Gericht, der Staatsrat, hat die Pflicht zur nationalen Herkunftskennzeichnung von Milch und Milchprodukten für illegal erklärt. Die Richter erklärten, eine solche Angabe mache nur Sinn, wenn sie etwas über die Eigenschaften der Lebensmittel aussage, und das habe der französische Staat nicht nachweisen können.

 

Gemäss agrarheute.com hat der Fall «Lactalis» über den französischen Markt hinaus Bedeutung. In mehreren Mitgliedstaaten der Europäischen Union gibt es Bestrebungen, Lebensmittel mit ihrem nationalen Ursprung zu kennzeichnen. Das EuGH-Urteil und seine Umsetzung in Frankreich machen deutlich: Für eine verpflichtende nationale Herkunftsangabe sind strenge europarechtliche Vorgaben einzuhalten.

 

Der Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hat im Oktober 2020 zwar die Möglichkeit für verpflichtende nationale Ursprungsangaben bestätigt. Die Kennzeichnung ist daran gebunden, dass zwischen der Qualität des Lebensmittels und seiner Herkunft nachweislich eine Verbindung besteht. 

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