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Molkereien nehmen Anbindestall ins Visier

Fünf süddeutsche Molkereiverbände sehen eine Umstellung der ganzjährigen Anbindehaltung zu einer Laufstall- beziehungsweise Kombinationshaltung bis 2030 als „dringend erforderlich“ an. Bauernverbände zeigen sich gesprächsbereit. Sie lehnen aber gesetzliche Fristen und Verbote ab.

 

 

Fünf süddeutsche Molkereiverbände sehen eine Umstellung der ganzjährigen Anbindehaltung zu einer Laufstall- beziehungsweise Kombinationshaltung bis 2030 als „dringend erforderlich“ an. Bauernverbände zeigen sich gesprächsbereit. Sie lehnen aber gesetzliche Fristen und Verbote ab.

Die Umstellung der ganzjährigen Anbindehaltung hin zu einer Laufstall- beziehungsweise Kombinationshaltung bis zum Jahr  2030 „mit allen Kräften zu unterstützen“, ist aus Sicht von fünf süddeutschen Molkereiverbänden und den ihnen angeschlossenen Molkereien „dringend erforderlich“. 

Dazu sollten die zuständigen Landesministerien verbesserte Fördermassnahmen zur Verfügung stellen, fordern der Genossenschaftsverband Bayern (GVB), der Verband der Bayerischen Privaten Milchwirtschaft (VBPM), die Interessengemeinschaft privater Milchverarbeiter Bayerns (IPMB), der Baden-Württembergische Genossenschaftsverband (BWGV) und der Milchwirtschaftliche Verein Baden-Württemberg in einer gemeinsamen Erklärung. 

Appell an Politik

Zudem appellieren die Molkereiverbände an die beiden Landesregierungen, mit entsprechendem Nachdruck auf allen Ebenen darauf hinzuwirken, dass sich die landwirtschaftlichen Betriebe nachhaltig wirtschaftlich entwickeln könnten. Betont wird, dass Laufställe den Anforderungen an das Tierwohl und der Arbeitswirtschaft in der Milchviehhaltung besonders gerecht würden. Zur Verbesserung des Tierwohls könnten in der ganzjährigen Anbindehaltung als Zwischenschritte die Weidehaltung, Laufhöfe, Lösungen für Trockensteher oder sonstige tierwohlverbessernde Massnahmen dienen. 

Gemeinsames Ziel sei es, unter Berücksichtigung der jeweiligen einzelbetrieblichen Situation in einem Zeithorizont bis 2030 diese Anforderungen möglichst weitgehend zu erreichen. Um Strukturbrüche zu vermeiden, seien insbesondere auch sozioökonomische und bauliche Aspekte zu berücksichtigen. Für Kleinbetriebe sei eine Ausnahmeregelung zu schaffen. Die Mitgliederversammlung des milch.bayern beauftragte Vorstand und Geschäftsführung damit, bis zum Frühjahr 2019 praxistaugliche Kriterien für die Kombinationshaltung zu erarbeiten. Dabei sollen Wissenschaft, Molkereien und Erzeugerseite einbezogen werden.

Dynamischer Prozess

Der Präsident des Bayerischen Bauernverbandes (BBV), Walter Heidl, warnte auf Anfrage gegenüber Agra-Europe davor, die Entwicklung mit einer Fristsetzung - ob vom Staat oder von der Marktseite - über das Knie zu brechen. „Die ganzjährige Anbindehaltung ist keine Haltungsform der Zukunft. Wir stehen zur Weiterentwicklung, aber dies ist ein dynamischer Prozess, der behutsam vollzogen werden muss“, betonte der BBV-Präsident. Ausserdem sei es wichtig, den Milchviehbetrieben neben der Laufstallhaltung auch die Kombinationshaltung als dauerhafte Perspektive anzubieten.

Der BBV sei gesprächsbereit, hier gemeinsam mit denMolkereiverbänden praxistaugliche Kriterien für die Kombinationshaltung zu definieren, erklärte Heidl. Dem BBV zufolge stehen im Freistaat noch auf rund jedem zweiten Betrieb die Kühe in Anbindehaltung, davon ein „erheblicher Teil in ganzjähriger Anbindehaltung“. Zugleich wies der Verband darauf hin, dass es gerade die kleinen Betriebe seien, deren Erhalt in der öffentlichen Diskussion um die Tierhaltung immer besonders gefordert werde.

Nicht ohne ökologische Folgen

Auch ein Sprecher des Badischen Landwirtschaftlichen Hauptverbandes (BLHV) stellte gegenüber Agra-Europe fest, dass in der ganzjährigen Anbindehaltung nicht die Tierhaltungsform der Zukunft gesehen werde. Dennoch dürfe man nicht vergessen, dass gerade durch die kleinstrukturierten Milchviehbetriebe ökologisch wertvolle und schwer zu bewirtschaftende Gründlandgebiete offen gehalten würden, und einige davon arbeiteten noch mit Anbindehaltung. 

„Schon jetzt beobachten wir einen beängstigenden Rückgang der Viehzahlen im Schwarzwaldgebiet“, sagte der Sprecher. Das werde auch ökologische Folgen haben. Deshalb lehne auch der BLHV ein gesetzliches Verbot der Anbindehaltung ab. Vielmehr müsse auf Investitionsförderung und Beratung gesetzt werden, um die Umstellung auf alternative Haltungsformen voranzutreiben. Dazu müsse jedoch eine öffentliche Akzeptanz für die Anbindehaltung in Kombination mit einem Laufhof oder Weidehaltung geschaffen werden. 

Der Vizepräsident des Landesbauernverbandes in Baden-Württemberg (LBV), Gerhard Glaser, betonte auf Nachfrage, dass es immer darum gehe, das Wohl und die Würde der Tiere zu bewahren und weiterzuentwickeln. Aktuell gehe es aber noch mehr darum, hierbei Anstand und Würde bei den bäuerlichen Familien nicht zu verletzen. Diese gäben jederzeit ihr Bestes und müssten deshalb auch anständig ausgestattet und begleitet werden.

 

Viele Betriebe betroffen

Gemäss einer im Dezember vom Braunschweiger Thünen-Institut (TI) vorgelegten Studie zur ganzjährigen Anbindehaltung von Milchkühen, in der die Folgen eines Verbots mit einem Übergangszeitraum von zehn Jahren bis 2027 untersucht wurden, würde ein mögliches Verbot dieser Haltungsform immer noch viele Betriebe treffen. Die Wissenschaftler gehen davon aus, dass 2027 deutschlandweit noch etwa 13 500 Betriebe mit rund 270'000 Milchkühen von einem Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung betroffen wären.

 

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