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Mutterkuhhalter verlangen höhere Beiträge

Die Agrarpolitik 2014-2017 (AP 2017) benachteiligt die Mutterkuhhalter. Höhere Beiträge und einheitliche GVE-Faktoren werden gefordert.

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Die Agrarpolitik 2014-2017 (AP 2017) benachteiligt die Mutterkuhhalter. Höhere Beiträge und einheitliche GVE-Faktoren werden gefordert.

Mutterkuh Schweiz setzt seit Jahren auf eine konsequente Qualitätsstrategie, hohes Tierwohl und eine standortgerechte Fütterung. Fleisch aus Mutterkuhhaltung sei gefragt, und es könnte mehr abgesetzt werden. «Wie schon die AP 2011, droht aber nun auch die AP 2017 die Mutterkuhhaltung schlechter zu stellen. Dies, obwohl die Mutterkuhhaltung den agrarpolitischen Oberzielen voll entspricht», schreibt Mutterkuh Schweiz in einer Medienmitteilung.

Gras wird benachteiligt

Mit dem vorgeschlagenen Verordnungspaket zur AP 2017 werde die graslandbasierte Produktion benachteiligt. Mutterkuhhalter in der Tal-, Hügel- oder in den unteren Bergzonen, die in den nächsten Jahren 15 bis 35 Prozent Übergangsbeiträge kompensieren müssen, hätten mit den vorgeschlagenen Beitragsansätzen eine schwierige Ausgangslage. «Bei einem Beitrag für die graslandbasierte Milch- und Fleischproduktion von nur 200 Franken pro Hektare werden sich die Betriebsleiter überlegen, ob sie einerseits die Biodiversitätsflächen ausdehnen und weniger Tiere halten oder andererseits ihre Fütterung intensivieren wollen», warnt der Verband. Bei den aktuellen Futtermittelpreisen – eine Getreidemischung für die Grossviehmast koste gerade noch gut vierzig Franken – sei die Wahrscheinlichkeit von unerwarteten Entwicklungen gross. Mit einem Beitragssatz von lediglich 200 Franken drohe die AP 2017, die graslandbasierte Produktion nicht zu fördern, sondern zu benachteiligen.

Anpassungen gefordert

«Wird die Mutterkuhhaltung agrarpolitisch benachteiligt, werden eine erfreuliche Marktsituation und hart umkämpfte Marktanteile leichtfertig aufs Spiel gesetzt», kritisiert Mutterkuh Schweiz und verlangt deshalb, dass das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) die in der Anhörung eingebrachten Anliegen umsetzt. Diese sind:

  • Ein einheitlicher GVE-Faktor für alle Kühe
  • Ein Beitrag von 400 Franken pro Hektare für graslandbasierte Milch- und Fleischproduktion
  • Höhere Tierwohlbeiträge, nämlich 140 Franken pro GVE für BTS und 270 Franken pro GVE für RAUS.

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