Das Wiener Landwirtschaftsministerium hat landesweite Ausnahmeregelungen bei bestimmten Massnahmen im Rahmen des Umweltprogramms (ÖPUL) beschlossen. Dies betrifft unter anderem die Lockerung von Anbaufristen.
Die Agrarmarkt Austria (AMA) wies darauf hin, dass die Einhaltung von Fristen für die Landwirte trotz vorausschauender Bewirtschaftung und der Berücksichtigung von Wetterprognosen oft nicht möglich gewesen sei. Deshalb würden bei bestimmten Massnahmen geringfügige Überschreitungen unter Glaubhaftmachung einer vorausschauenden Bewirtschaftung akzeptiert, sofern der Anbau zum frühestmöglichen Zeitpunkt nachgeholt werde. Für die Inanspruchnahme der Ausnahmebestimmungen ist laut AMA keine separate Meldung erforderlich.
Zudem ist der AMA zufolge bei der Massnahme «Vorbeugender Grundwasserschutz - Acker» die Anlage einer Folgekultur nicht erforderlich, wenn eine Befahrbarkeit der Flächen bis einschliesslich 15. Oktober nicht gegeben ist. Der Grund ist in den verpflichtend zu führenden Aufzeichnungen zu dokumentieren. Darüber hinaus muss im ÖPUL und bei der Ausgleichszulage die Ernteverpflichtung für noch am Feld stehende Kulturen nicht eingehalten werden.